Verschreibungspflichtige Medikamente wie Antibiotika oder Blutdrucksenker gibt es nur auf Rezept. Doch künftig soll es nicht mehr die rosafarbene sogenannte Muster-16-Verordnung sein, die gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis ausgestellt bekommen, sondern ein digitaler Code: das E-Rezept.
Versicherte können E-Rezepte seit dem 1. Juli auch über ihre Krankenkassenkarte einlösen. Für Privatversicherte gilt die Regelung (noch) nicht. Alles was wir hierzu wissen müssen, besprechen wir heute dem Chef der Wismarer „Sonnen-Apotheke“, Nils Saager und mit Dr. Philipp Köntges, Facharzt für Allgemeinmedizin…