Dienstag, 26.November 2024 | 21:32

Piraten Open Air: Zwangsgeld festgesetzt – Auflagen für die Premiere

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Am gestrigen Abend (23.6.) fand die Generalprobe des Piraten-Open-Air in Grevesmühlen statt.

Abweichend von den Proben und offenbar in Folge der Ergebnisse aus den Messungen vom Montag wurde die Aufführung stark abgeändert. Wie berichtet, hatten die Messungen vom Montag erhebliche Richtwertüberschreitungen von bis zu 17 dB(A) an der umliegenden Wohnbebauung für die ab 20 Uhr beginnende Ruhezeit ergeben. Die Auswertung hatte auch ergeben, dass bis zu 5 Pistolenschüsse unschädlich seien.

Bei der Generalprobe wurden jedoch 15 relevante Schuss- und Explosionsgeräusche im fraglichen Zeitraum gezählt. Der Behörde ist daher eine Einschätzung, ob die Richtwerte eingehalten werden, nicht möglich.

Letztlich bedeutet dies, dass der in der Baugenehmigung geforderte Nachweis der Einhaltung der Richtwerte für das zwischenzeitlich vom Veranstalter geänderte Theaterstück, auch im Hinblick auf die Klage bei Gericht, nicht vorliegt. Die Baugenehmigung enthält für diesen Fall ein Aufführungsverbot.

Der Landrat hat heute gegenüber dem Piraten-Open-Air erklärt, dass dieser Fall nun eingetreten ist, so dass für die gestrige Aufführung ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 EUR als Beugemittel festgesetzt wird.

Das bedeutet, dass die für heute vorgesehene Premiere und die nachfolgenden Aufführungen, natürlich wieder nur stattfinden dürfen, wenn dem gutachterlichen Lösungsvorschlag von max. 5 Pistolenschüssen nach 20 Uhr gefolgt wird.

Im Falle eines erneuten Verstoßes gegen diese Vorgaben wird dies wieder mit einem Zwangsgeld von 20.000 EUR als Beugemittel durchgesetzt. Es wird für jede Aufführung fällig, die trotz des Verbots in dieser Form durchgeführt wird.

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