In Mecklenburg-Vorpommern gibt es im Lockdown Härtefallregelungen für den Erwerb eines Führerscheins und Maßnahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung, wenn diese zwingend und unaufschiebbar für die Berufsausübung benötigt werden.
Außerdem werden Fahrschüler, die „einen Wimpernschlag“ vor der praktischen Fahrprüfung stehen, in den kommenden Tagen ihre praktische Prüfung noch ablegen können, wie Verkehrsminister Christian Pegel (SPD) am Sonntag sagte. Mit der Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen sollten die Fahrschüler, die oft die zweite oder gar dritte Unterbrechung ihrer Fahrausbildung durch einen Lockdown erleben, die Chance einer Prüfung erhalten. Sie müssten diese Prüfung mit maximal vier weiteren Fahrschulstunden erreichen können.
„Wir wollen verhindern, dass Menschen in eine Notlage kommen, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können“, sagte Pegel. Die Härtefallregelung gelte auch für beruflich dringend benötigte Fluglizenzen und Flugberechtigungen sowie deren Verlängerung.