Einzelhandelsgeschäfte in Mecklenburg-Vorpommern müssen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald grundsätzlich weiter geschlossen bleiben.
Das Gericht habe den Eilantrag einer bundesweit tätigen Einzelhandelskette abgelehnt, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Antragsstellerin hatte Ende Januar einen Antrag gegen die Schließung auf Grundlage der Corona-Landesverordnung gestellt.
Der Antrag wurde laut Gericht deshalb abgelehnt, „weil (…) sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit gegenüber den erheblichen Einschränkungen der Grundrechte der Antragstellerin durchsetze“. Laut Corona-Landesverordnung sind bis auf Ausnahmen sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels für Kunden geschlossen zu halten. Die Geschäfte der Antragsstellerin erfüllen laut Gericht nicht diese Ausnahmen, wie etwa für den Lebensmitteleinzelhandel.