Im Streit um den Kauf der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektionen durch Mecklenburg-Vorpommern will das Oberlandesgericht (OLG) Rostock am Mittwoch eine Entscheidung bekannt geben.
Das Land hatte laut OLG Anfang März 2021 im Wege der Direktvergabe ohne vorherige öffentliche Ausschreibung die App bestellt. Dagegen war die in Österreich ansässige Cube Software- und Hotel-Projektierungs GmbH bei der Vergabekammer des Landes vorgegangen, die den Antrag jedoch als unbegründet zurückgewiesen hatte.
Die Vergabekammer des Landes vertrat laut OLG die Meinung, dass die Luca-App ein Alleinstellungsmerkmal habe. Nur diese App habe das Angebot mit einer Schnittstelle zu der von den Gesundheitsämtern verwendeten Software Sormas abgegeben. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit habe das Land die Luca-App direkt bestellen dürfen.
Cube ist nach Angaben des OLG dagegen der Meinung, dass das Angebot zur Verwendung der Schnittstelle vermutlich nur mit Insiderwissen erfolgen konnte. Zudem habe wegen des Lockdowns auch keine die Notvergabe rechtfertigende eilige Situation vorgelegen.