Vor kurzem sind den Eigentümern die Abfallgebührenbescheide mit den Gebührenmarken für 2022 zugestellt worden.
Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb bittet darum, die Marken umgehend sichtbar auf den Abfallbehältern anzubringen, denn ab dem 1. März 2022 werden nur noch Behälter geleert, die eine gültige Gebührenmarke haben.
Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb bittet um Verständnis, dass Abfallgefäße ohne Gebührenmarke für das Jahr 2022 ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geleert werden. Dies gilt sowohl für die graue Restabfalltonne als auch für die braune Biotonne.