Montag, 21.Oktober 2024 | 05:37

Offener Streit: Untersuchungsausschuss und Klimastiftung MV

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Der Vorstand der umstrittenen Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern wirft dem Untersuchungsausschuss des Landtages zur Stiftung vor, parteipolitische Interessen zu verfolgen.

Es werde darauf abgezielt, aus dem Einmarsch Russlands in die Ukraine parteipolitisch Kapital zu schlagen, schrieb Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) am Freitag in einem Brief an den Ausschussvorsitzenden Sebastian Ehlers (CDU). Dies gelte auch für Vorwürfe der Täuschung bei der Errichtung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Stiftung, welcher den Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 unterstützt hatte. “Der gesamte Einsatz der Landesregierung für die Pipeline erfolgte in aller Offenheit”, so der ehemalige Ministerpräsident.

Die Stiftung steht seit ihrer Gründung Anfang 2021 in der Kritik, da mit ihrer Hilfe angedrohte Sanktionen der USA gegen den Pipeline-Bau umgangen werden sollten. Sellering verteidigte das Vorgehen mit Blick auf einen einstimmigen Landtagsbeschluss zur Stiftungsgründung, wie auch die Entscheidung des Bundestags, die EU-Gasrichtlinie umzusetzen. Dies habe Planungssicherheit hergestellt.

Ehlers beharrte in einem vorangegangenen Schreiben von Anfang Juli darauf, dass die Stiftung dem Ausschuss ungeschwärzte Vorstandsprotokolle sowie Verträge mit den beim Bau der Pipeline eingesetzten Dienstleistern und Lieferanten zur Verfügung stellt. Der CDU-Politiker begründet dies mit dem öffentlichen Interesse an der Untersuchung sowie dem behördlichen Charakter der Stiftung – obwohl sie privatrechtlich organisiert ist.

Letzteres wurde in einem Beschluss des Landgerichts Schwerin festgestellt, hier ging es jedoch um die Auskunftspflicht gegenüber der Presse, nicht dem Parlament. Die Stiftung hatte damals ihre Weigerung damit begründet, die beteiligten Firmen vor Schaden schützen zu wollen.

Auf der Sachebene dreht sich der Streit darüber hinaus vor allem darum, ob der Untersuchungssausschuss die Anforderung bestimmter Dokumente konkret begründen muss. Aus Sicht Sellerings ist dies notwendig. Ehlers hingegen hält eine allgemeine Absicht, “Licht ins Dunkel zu bringen” für ausreichend.

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