Donnerstag, 28.November 2024 | 07:40

Notfallplan Gas aktiviert: Das bedeuten die drei Krisenstufen für die Bevölkerung

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Die Bundesregierung bereitet sich auf eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgung vor. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat deswegen am Mittwoch in Berlin die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies diene der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit sei weiterhin gewährleistet. Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen. Im Notfall wären Haushaltskunden besonders geschützt.

Das Ausrufen der Frühwarnstufe führt dazu, dass die Vorbereitung einer tatsächlich eintretenden Gasmangellage in Zusammenarbeit von Kommunen, der Bundessnetzagentur und den Netzbetreibern an außerordentlicher Bedeutung gewinnt.

Es gibt es laut einer Verordnung drei Krisenstufen: Frühwarnstufe / Alarmstufe / Notfallstufe!

Die Frühwarnstufe bedeutet, dass „konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise“ darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt – sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- beziehungsweise Notfallstufe führt. Beim Wirtschaftsministerium tritt ein Krisenstab zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greife der Staat nicht ein. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen „marktbasierte“ Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten: Dazu gehören laut Ministerium etwa die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher und die Optimierung von Lastflüssen. Jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – sollte ab sofort seinen Verbrauch so gut wie möglich reduzieren, so das Ministerium.

Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören laut Bundeswirtschaftsministerium beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

Bei der Notfallstufe läge eine „erhebliche Störung“ der Gasversorgung vor. Der Staat müsste einschreiten, um insbesondere die Gasversorgung der „geschützten Kunden“ sicherzustellen – das sind etwa private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei. Marktbasierte Maßnahmen reichten dann nicht mehr aus, um die Gasnachfrage zu decken. Es müssten dann zusätzlich nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen.

„Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe“, erklärte Habeck. „Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein.“ Mit Ausrufung der Frühwarnstufe sei ein Krisenteam zusammengetreten. „Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“

Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher sei aktuell weiter gewährleistet, so das Ministerium. „Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.“

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