Montag, 25.November 2024 | 06:39

Nicht erschienen: Haftbefehl gegen Ex-Heimbetreiberin

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Das Landgericht Rostock hat Haftbefehl gegen eine Ex-Pflegeheimbetreiberin erlassen, die sich zum wiederholten Male kurz vor Beginn eines Prozesses gegen sie krank gemeldet hat.

In dem Verfahren geht es um den Vorwurf des besonders schweren Betruges in Millionenhöhe zu Lasten von Kranken- und Pflegeversicherungen. Die 37-Jährige soll mit dem Haftbefehl gezwungen werden, endlich vor Gericht zu erscheinen. Der Prozessauftakt gegen die Frau musste am Dienstag erneut verschoben werden, ein neuer Anlauf soll nun am 25. Mai unternommen werden, wie das Landgericht mitteilte.

Die 37-Jährige wurde in einem anderen Verfahren bereits zu vier Jahren Haft verurteilt, das Urteil wurde aber erst im März rechtskräftig, so dass die bisher noch nicht zur Haft antreten musste.

Die Frau soll in Krakow am See zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 ein Pflegeheim ohne verantwortliche Pflegedienstleitung betrieben haben. Dennoch soll sie laut Anklage dafür Rechnungen über insgesamt gut 1,8 Millionen Euro an Kranken- und Pflegekassen gestellt haben, die auch fast vollständig gezahlt wurden.

Das Landgericht Rostock hatte die Frau im Juni 2022 schon zu vier Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs verurteilt. Senioren waren dem Landgericht zufolge in den 2016 geschlossenen Einrichtungen aus Gewinnsucht unter menschenverachtenden Bedingungen in „Dreckslöchern“ untergebracht gewesen.

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