Sonntag, 24.November 2024 | 20:57

Neues Sparkassengesetz soll Vorstandsgehälter offenlegen

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Wie für öffentlich-rechtliche Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schon vorgeschrieben, sollen auch die Sparkassen im Land die Vergütung ihrer Vorstände offenlegen.

Die Landesregierung beschloss dazu auf ihrer Kabinettssitzung am Dienstag in Schwerin eine Änderung des Sparkassengesetzes, das nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Dem Entwurf zufolge sollen die acht Sparkassen im Nordosten künftig jeweils die Gesamtbezüge ihrer Vorstände veröffentlichen. Ein Einzelauflistung je Vorstandsmitglied wird allerdings nicht verlangt.

Mit der Gesetzesänderung reagiere die Regierung auf die jahrelange Weigerung der Sparkassen, die Gehälter ihrer Spitzenkräfte offenzulegen. „Die Hinwirkungspflicht der Landkreise als Träger der Sparkassen reichte nicht aus, um die Transparenz zu steigern. Daraus ziehen wir Konsequenzen“, erklärte Geue. Wegen der kommunalen Zuständigkeit könne das Land allerdings nicht festlegen, dass das Gehalt eines jeden Vorstandsmitglieds veröffentlicht werde.

Die Sparkassen hätten aber deutlich gemacht, dass sie die Gesamtbezüge der Vorstände künftig in ihren Geschäftsberichten veröffentlichen. „Bei zwei oder drei Vorständen je Sparkasse lässt sich der Durchschnitt leicht errechnen. Das ist ein wesentlicher Transparenzschritt“, sagte Geue. Nach seinen Worten war die Sorge um Neiddebatten Hauptgrund für die Weigerung, die Zahlungen offenzulegen.

Seit 2016 ist gesetzlich vorgeschrieben, die Zusammensetzung der Vorstands- und Geschäftsführervergütungen in Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie von Sparkassen offenzulegen. Die Daten werden von der Landesregierung alle zwei Jahre im sogenannten Vergütungstransparenzbericht veröffentlicht. Laut Finanzministerium haben für 2022 von 55 infrage kommenden Unternehmen 53 Angaben gemacht, zwei nicht. Auch die Sparkassen, die nicht zu den Unternehmen gezählt werden, blieben die Daten schuldig. Die Spanne der jährlichen Vorstands- und Geschäftsführerbezüge reichte dem Bericht für 2022 zufolge von knapp 75.000 Euro für die Chefin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. bis hin zu 337.500 Euro für den Ärztlichen Vorstand der Universitätsmedizin in Greifswald.

Mit dem neuen Sparkassengesetz dringt das Land laut Geue auch darauf, den Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsgremien zu erhöhen. In den Verwaltungsräten würden bislang nur 27 Prozent der Sitze, in den Vorstandsetagen nur 37 Prozent der Posten von Frauen besetzt. Ziel sei eine paritätische Besetzung. Doch sei eine 50/50-Quote nicht im Gesetz festgeschrieben, es gebe lediglich Soll-Vorschriften, räumte Geue ein.

Nach seinen Angaben sollen künftig auch Möglichkeiten der Sparkassen zur Kreditvergabe außerhalb des jeweiligen Geschäftsgebietes verbessert werden. „Der Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist mit hohen Investitionen verknüpft. Zehn Prozent wird der Staat bereitstellen, 90 Prozent von Privat kommen müssen“, sagte Geue unter Berufung auf Prognosen der KfW-Bank.

Daher solle auch das strenge Regionalprinzip der Sparkassen gelockert und damit der bürokratische Aufwand verringert werden. So könnten künftig Kredite auch außerhalb des Geschäftsgebietes im Inland gewährt werden, wenn die dort ansässige Sparkasse ihre Zustimmung erteilt. Der Kredit müsse aber in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung der Wirtschaftsentwicklung im eigenen Geschäftsgebiet stehen, sagte der Minister.

Die AfD-Landtagsfraktion beklagte, dass die geplante Gesetzesreform hinter den Erfordernissen zurückbleibe und zugleich über das Ziel hinausschieße. So solle Transparenz auch für die Verwaltungsräte der Sparkassen gelten. „Die Bürger müssen auch erfahren, was Oberbürgermeister oder Landräte an zusätzlichen Einnahmen durch Sitzungen generieren, sagte der AfD-Abgeordnete Martin Schmidt.

Die Vorschriften für eine Frauenquote und eine Ausweitung der Finanzierung der Energiewende bezeichnet er hingegen als riskante Ideologieprojekte. „Personal muss nach Qualifikation und Investition nach Rendite-Risiko-Abschätzung ausgewählt werden, nicht nach politischen Zielen“, erklärte er.

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