Im Restaurant abgeholtes oder geliefertes Essen steckt meist in Einweg-Verpackungen, welche geleert umgehend im Müll landen. Das soll sich ändern. Seit dem neuen Jahr müssen Gastronomiebetriebe Mehrwegoptionen bereit halten. Dafür entstehen derzeit neue Systeme.
Ab 2023 haben alle die Wahl: Man kann bei der Mitnahme von Getränken und Speisen im Restaurant, im Café oder in der Bar entscheiden, ob es Einweg- oder Mehrwegverpackungen sein sollen. Auch bei Lieferdiensten und Catering kann man das aussuchen.
Seit dem 1. Januar müssen Gastronomiebetriebe in Deutschland, die Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, dafür eine Mehrwegoption bereit halten. Doch es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen. Die Mehrwegbehälter dürfen für Kundinnen und Kunden nichts kosten, die Betriebe dürfen aber Pfand erheben. Dafür entstehen derzeit neue Systeme.
Essen
Restaurants, die Einwegbehälter ganz oder teilweise aus Kunststoff nutzen, müssen dazu künftig Alternativen bereit halten. Für Einwegverpackungen aus anderen Materialien, also etwa Pizzakartons, Aluschalen und Alu-Folie, gilt dies nicht. Grundsätzlich ausgenommen von der Pflicht sind kleine Betriebe mit weniger als sechs Mitarbeitenden und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche. Für Filialen von Ketten gelten diese Ausnahmen wiederum nicht.
Getränke
Bei Getränken gilt grundsätzlich, dass es unabhängig vom Material der Einweggefäße eine Mehrwegoption geben muss, also etwa eine Porzellantasse für Kaffee oder einen Becher aus Hartplastik für Kaltgetränke. Papp- oder Plastikbecher einfach mehrfach zu verwenden, zählt nicht als Mehrwegoption. Auch hier sind Kleinbetriebe wie Kioske oder Bäckereien von der Mehrwegpflicht ausgenommen, es sei denn, sie gehören zu einer Kette.
Mitgebrachte Behältnisse
Gastronomiebetriebe sind grundsätzlich dazu angehalten, von Kunden und Kundinnen mitgebrachte Behältnisse auf Wunsch zu befüllen. Dazu verpflichtet sind sie aber nicht – außer sie sind als Kleinbetrieb von der Mehrwegpflicht ausgenommen. Wenn Kleinbetriebe keine Mehrwegoption anbieten, müssen sie auf Verlangen der Kunden deren mitgebrachte Tassen, Vorratsdosen und ähnliches befüllen, sofern die Gefäße geeignet und sauber sind.
Informationspflicht und Strafen
Die Betriebe müssen darauf hinweisen, dass Essen und Getränke in Mehrwegbehältern angeboten werden. Das gilt etwa auch für Lieferdienste: Dort soll während des Bestellprozesses aktiv auf das Mehrwegangebot hingewiesen werden. Analog dazu müssen kleinere, von der Pflicht ausgenommene Betriebe explizit über die Möglichkeit des Mitbringens eigener Gefäße informieren. Kommen Betriebe der Angebots- oder Informationspflicht nicht nach, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Pfandsysteme
Für die Mehrwegoption dürfen den Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten entstehen – auch nicht in Form von Rabatten oder anderen Vergünstigungen für Einwegverpackungen. Betriebe dürfen jedoch nach eigenem Ermessen Pfand auf Mehrwegbehälter erheben. Hier bilden sich gerade lokale und überregionale Poolsysteme heraus: Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen dann etwa für einen Mehrwegbecher ein Pfand, das sie bei Rückgabe bei einer beliebigen Partnerausgabestelle erstattet bekommen.
Bisherige Anbieter derartiger Lösungen sind Recup, Faircup, Vytal, Relevo oder Tiffin Loop. Die Poolsysteme funktionieren unterschiedlich, und auch die Pfandhöhe fällt recht unterschiedlich aus. Bei Bechern sind es in der Regel ein Euro, bei anderen Gefäßen zwischen vier und teils über zwölf Euro. Die am Poolsystem teilnehmenden Betriebe übernehmen die Reinigung der Behälter.
Außerdem gibt es digitale Systeme, bei denen zunächst kein Pfand fällig wird: Verbraucher brauchen eine Smartphone-App, in der die Ausleihe registriert wird. Nur wenn das Gefäß nicht innerhalb einer bestimmten Zeit – etwa 14 Tage – zurückgegeben wird, wird das Konto belastet.
Kritik
Umweltschützern geht die Mehrwegpflicht nicht weit genug. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) etwa bemängelt, dass es keine verpflichtende Vorgabe gibt, wie viel Mehrweg genutzt werden soll. Die Organisation fordert insbesondere, dass die Einwegoption teurer sein sollte als die Mehrwegalternative. Eine weitere Möglichkeit wären Anreize wie Rabatte auf die nächste Bestellung bei Nutzung des Mehrwegangebots.