Ab sofort gelten in Mecklenburg-Vorpommern die bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar vereinbarten neuen Quarantäne- und Isolationsregeln.
Enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, sind demnach seit Dienstag von der Quarantäne-Pflicht befreit, wenn sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsministerium wies jedoch darauf hin, dass diese Kontaktpersonen bis zu zwei Wochen auf etwaige Symptome achten und bei Hinweisen auf eine Infektion einen PCR-Test durchführen lassen sollen.
Für alle anderen, also Corona-Infizierte und nicht geimpfte oder genesene Kontaktpersonen, gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, die mit einem negativen PCR- oder zertifizierten Antigentest nach 7 Tagen beendet werden kann. Während bei infizierten Beschäftigten im Gesundheitsdienst ein PCR-Test zur Verkürzung der Quarantäne vorgeschrieben wird, ist laut Gesundheitsministerium für Kontaktpersonen, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, eine Arbeitsquarantäne möglich, sofern das Gesundheitsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) zufolge stellt die Omikron-Variante des Coronavirus das Land durch steigende Fallzahlen vor große Herausforderungen. „Es ist deshalb sehr wichtig, wie wir die Isolation von Infizierten und die Quarantäne von engen Kontaktpersonen gestalten“, betonte die Politikerin am Dienstag in Schwerin nach einer Sitzung des Landeskabinetts. Ziel sei es, das notwendige Schutzniveau für die Bevölkerung zu gewährleisten, jedoch zeitgleich das gesellschaftliche Leben aufrechtzuerhalten.