Nach der Reform der Grundsteuer werden 2025 erstmals Steuern gemäß den neu ermittelten Grundstückswerten erhoben. Dabei müssen nach Einschätzung von Fachleuten in Mecklenburg-Vorpommern vor allem Immobilienbesitzer in Küstennähe und städtischen Toplagen mit merklich höheren Steuern rechnen. Mehrere Städte und Gemeinden, darunter Rostock, Neubrandenburg und Schwerin, kündigte an, zu Jahresbeginn mit dem Versenden der Steuerbescheide zu beginnen.
Nach Maßgabe des Bundes soll die von ihm beschlossene Grundsteuerreform einkommensneutral umgesetzt werden. „Wir wollen durch diese Reform nicht mehr Geld einnehmen für unseren Haushalt, benötigen aber die 6,2 Millionen Euro, die wir in den Vorjahren eingenommen haben. Es wird Verschiebungen geben. Das ist klar“, sagte Wismars Bürgermeister Thomas Beyer (SPD). Die Reform sei im Sinne von mehr Gerechtigkeit längst überfällig gewesen. So übte der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetags Kritik am Bund, der erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts tätig geworden sei.
Wertentwicklung bekommt Gewicht
Erste Beispielrechnungen für Kommunen zeigten, dass Gewerbeimmobilien oder ältere Gebäude auf dem Land künftig mitunter geringer besteuert werden, während Besitzer neuer Eigenheime mehr zahlen müssen. Als Grund gilt die unterschiedliche Wertentwicklung, die sich in den neuen Wertzumessungen durch die Finanzämter widerspiegelt. In Ostdeutschland galten bislang Einheitswerte aus dem Jahr 1935, im Westen aus dem Jahr 1964.
„Die Grundsteuermessbeträge sind je nach Lage, Alter und Art des Grundstückes mal gesunken und mal gestiegen“, teilte das Finanzministerium in Schwerin mit. Während die sogenannten Wert- und Messbescheide zur Grundsteuer im zu Ende gehenden Jahr weitgehend verschickt wurden, stehen Beschlüsse zur Höhe der Hebesätze, die mit über den Umfang der zu entrichtenden Steuer entscheiden, in vielen Kommunen noch aus. Genauere Angaben zum Stand der Umsetzung machte ein Sprecher des Städte- und Gemeindetags mit Verweis auf die Vielzahl der etwa 700 Städte und Gemeinden im Land nicht.
Hebesätze sinken und steigen
Nach vorliegenden Daten haben Städte wie Rostock (438) und Wismar (541) ihre Hebesätze zum Teil spürbar gesenkt. Eine Auflistung der IHK Rostock zeigt, dass auch Gemeinden wie Rövershagen (360) oder Breege (350) auf Rügen die Sätze senkten. In Schwerin scheiterten Pläne der Verwaltung, die Hebesätze auf 646 Prozent anzuheben, am Veto der Stadtvertreter. Somit gilt in der Landeshauptstadt der frühere Hebesatz von 595 zunächst fort.
Die Stadtvertreter in Neubrandenburg beschlossen jüngst eine Anhebung des Hebesatzes von 550 auf 650 Prozent. In der Beschlussvorlage waren zunächst 750 vorgesehen. Dies wäre der wohl höchste Wert in Mecklenburg-Vorpommern gewesen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes lag 2023 der durchschnittlich gewogene Hebesatz im Land bei 447 Prozent. Den höchsten Wert verbuchte mit 700 Prozent die Gemeinde Wackerow bei Greifswald. In 22 Gemeinden wurde der landesweit geringste Hebesatz von 300 Prozent angewandt.
Wichtige Kommunalsteuer
Weil sich das Berechnungsverfahren ändere, bedeuten höhere Hebesätze nicht automatisch eine höhere Belastung für die Einwohner, hieß es aus dem Finanzministerium. Die neuen Hebesätze sollen aufkommensneutrale Änderungen bewirken, der Steuerertrag der jeweiligen Kommune soll somit gleich bleiben: in Rostock zum Beispiel 26 Millionen Euro im Jahr, in Schwerin etwa 16 Millionen.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer B, die für bebaute und unbebaute Grundstücke in nicht landwirtschaftlicher Nutzung erhoben wird, beliefen sich 2023 in Mecklenburg-Vorpommern auf 195,4 Millionen Euro. Damit war diese Steuer nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste kommunale Steuer. Die Realsteuer-Gesamteinnahmen betrugen laut Statistikamt 937 Millionen Euro. Hinzu kamen Anteile aus Bundessteuern.