Dienstag, 26.November 2024 | 18:33

Neue Corona-Verordnung: Booster, Weihnachtsmärkte, Ampel

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Das Kabinett von Mecklenburg-Vorpommern hat die bald auslaufende Corona-Verordnung des Landes bis zum 3. Dezember verlängert und an einigen Punkten nachgeschärft.

Änderungen seien bei den Corona-Regeln in Pflegeheimen, der Booster-Impfung für Über-70-Jährige und bei den Regelungen für Weihnachtsmärkte geplant, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Schwerin. Die geänderte Corona-Verordnung des Landes werde auch unabhängig von geplanten Änderungen auf Bundesebene gültig bleiben.

Laut den Änderungen, die ab nächster Woche gelten sollen, wird in den Pflegeheimen im Nordosten eine strenge 3G-Regelung greifen. Zugang haben demnach nur Personen die geimpft, genesen oder getestet sind. Zusätzlich müssen sich nicht geimpfte Mitarbeiter nach den Plänen künftig mehrfach, möglicherweise täglich testen lassen. Bislang sind zwei Test pro Woche üblich. Unter anderem hierdurch soll laut Schwesig sichergestellt werden, dass die Pflegeheime für Besuche geöffnet bleiben können. Gemeinschaftsfeiern soll es in den Einrichtungen bis auf weiteres nicht geben. Alle Heimbetreiber sollen zudem verpflichtet werden, nicht geimpften Mitarbeitern ein Impf-Beratungsangebot zu unterbreiten. Daneben will die Landesregierung die Booster-Impfung forcieren.

Den Angaben zufolge sollen alle Über-70-Jährigen sowie alle Bewohner von Alten- und Pflegeheimen ab nächster Woche das Recht auf eine Dritte Corona-Auffrischungsimpfung bekommen. Diese könnten dann durch Hausärzte und Impfstützpunkte vorgenommen werden. Ein Großteil der Pflegeheime wurde hierfür bereits durch Impfteams besucht, hieß es. Die Landesregierung will sich zudem mit einem Impfgipfel darauf vorbereiten, auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern eine Drittimpfung anzubieten. Hier soll jedoch eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) abgewartet werden.

Weiterhin soll laut Schwesig die Corona-Ampel des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lagus) überarbeitet werden. Diese Ampel – nach der sich die Corona-Regeln im Land richten – bezieht aktuell sowohl die Inzidenz der Neuinfektionen, als auch der Krankenhauseinweisungen mit ein, das soll auch so bleiben. Angesichts der aktuell stark steigenden Infektionszahlen sollen die Gesundheitsexperten jedoch nochmals darüber beraten, ob an einigen Punkten nachjustiert werden sollte, um rechtzeitig zu reagieren.

Freuen dürfen sich die Betreiber von Weihnachtsmärkten, ihnen will die Landesregierung Planungssicherheit geben. Die Ministerpräsidentin stellte fest, es soll in diesem Jahr Weihnachtsmärkte geben. Jedoch werde in Innenräumen eine 3G-Regelung greifen, die Außenbereiche stünden den Plänen zufolge allen offen, solange die Abstände gewahrt bleiben. Laut Schwesig werden die Betreiber hierzu Hygienekonzepte vorlegen müssen, die zuständigen Gesundheitsämter könnten dann unter Umständen Masken- oder Testpflicht auch in Außenbereichen anordnen.

Lars Kaderali von der Uni Greifswald hatte zuvor die Sicht der Gesundheitsexperten auf die Situation im Land erläutert: Demzufolge sei der aktuelle Sieben-Tage-Schnitt bei den Neuinfektionen unter den Ungeimpften fast viermal so hoch wie unter den Geimpften. Der Bioinformatiker betonte daher nochmals die Bedeutung der Impfung für den Weg aus der Pandemie. Da der sogenannte Verdopplungswert R aktuell mit 1,2 über 1 liege, seien steigende Infektionszahlen absehbar. In den Krankenhäusern könne es daher auch wieder eng werden, besonders beim Personal. Kaderali befürwortet grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung für alle, aus wissenschaftlicher Sicht sei zudem auch eine Impfpflicht in Pflegeheimen und Krankenhäusern sinnvoll. Schwesig hatte darauf verwiesen, dass eine solche Pflicht sowohl rechtlich als auch politisch erst diskutiert werden müsse.

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