Sowohl im Kreis Rostock wie auch im Kreis Vorpommern-Greifswald gilt wieder eine Maskenpflicht in Horten und Schulen. Beide Landkreise lagen auf der risikogewichteten Stufenkarte der Corona-Ampel an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf Gelb.
Bereits seit Mittwoch gilt im Kreis Rostock zudem eine erweiterte Testpflicht. Demnach muss laut der Corona-Landesverordnung unter anderem die Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kultur- und Sporteinrichtungen weitergehende Testerfordernisse im Innenbereich umsetzen. Zutritt zu Diskotheken und anderen Tanzveranstaltungen darf demnach nur nach Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet werden. Diese Regeln treten im Landkreis Vorpommern Greifswald ab Donnerstag in Kraft.
Ausgenommen von den Testerfordernissen bleiben vollständig Geimpfte, Genesene und Kleinkinder. Regelmäßig getestete Schülerinnen und Schüler müssen nur bei Tanzveranstaltungen einen extra PCR-Test nachweisen. Die Regelungen gelten so lange, bis der jeweilige Landkreis wieder gemäß der Corona-Ampel an fünf aufeinander folgenden Tagen der Stufe 1 (Grün) zugeordnet ist.