Zum Wochenstart müssen sich die Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern auf strengere Corona-Maßnahmen einstellen.
Dazu zählt etwa eine verschärfte Maskenpflicht. Im Nahverkehr und in Geschäften sind dann medizinische Masken notwendig, etwa OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken. Wer eine Stoffmaske trägt, soll laut Staatskanzlei in dieser Woche noch kein Bußgeld zahlen müssen.
Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche auf einen in Teilen verschärften Lockdown verständigt. Diese Maßnahmen sollen zunächst bis zum 14. Februar gelten.
In Regionen mit mehr als 150 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche können Eltern ihre Kinder nur noch für eine Notbetreuung in Kitas oder Schulen bringen, sofern diese in die 1. bis 6. Klasse gehen. Für die Abschlussklassen, etwa die Jahrgänge 10 und 12, soll der Präsenzunterricht aber landesweit möglich sein.
Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Infektionen im Landkreis Ludwigslust-Parchim knapp unter 150 liegt, gelten auch dort ab Montag stärkere Schutzmaßnahmen. Nach zwei sogenannten Übergangstagen treten sie auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald am Mittwoch in Kraft. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten sie bereits.
In den anderen Landkreisen sowie in Schwerin und Rostock bleiben die Kitas und Schulen bis Klasse 6 grundsätzlich für alle Kinder geöffnet. Allerdings sind die Eltern überall dringend gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.
Viele Geschäfte bleiben auch weiterhin geschlossen. Dies gilt ebenfalls für viele Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen und Fitnessstudios. Gastronomiebetriebe dürfen nur außer Haus verkaufen oder ihre Waren ausliefern. Weiterhin geöffnet sind etwa Supermärkte, Drogeriemärkte, Banken und die Post.