Ab dem 1. Oktober gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Corona-Landesverordnung. Die Landesregierung hatte die Regelungen in ihrer Sitzung am 20. September beschlossen. Die Landesverordnung ergänzt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes, dass ebenfalls zum Monatsanfang in Kraft tritt.
„Auch angesichts der bundes- und landesweit wieder kontinuierlich steigenden Infektionszahlen sind wir damit gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Landesverordnung und IfSG erlauben uns, bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Drese verwies gleichzeitig darauf, dass die Corona-Lage in den Krankenhäusern unter Kontrolle ist. Zudem bestehe eine gute Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung durch die Kombination aus Impfungen und Infektionen. „Die Voraussetzungen für den beginnenden Herbst und Winter sind deutliche bessere im Vergleich zu früheren Phasen der Pandemie“, verdeutlichte Drese.
Zum Oktober-Anfang reichen deshalb Basis-Schutzmaßnahmen aus. Diese umfassen eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, Kinder unter 7 Jahren, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.
Drese. „In unserem Expertengremium beobachten wir die Corona- Entwicklung kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.
Die Ministerin appellierte insbesondere an Risikogruppen (Personen über 60 Jahre, Vorerkrankte) sich vorzugsweise mit einem der neuen auf die Omikron Virusvarianten angepassten Impfstoffe im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion eine 2. Auffrischungsimpfung (2. Booster-Impfung) verabreichen lassen. Damit wird der persönliche Immunschutz erhalten und ist man bestmöglich vor schweren Krankheitsverläufen geschützt“, so Drese.
Hintergrund ist, dass in der Altersgruppe 60+ zwar 85 Prozent eine 1. Auffrischungsimpfung erhalten haben, aber nur 21,5 Prozent eine 2. Auffrischungsimpfung. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Risikogruppen eine 2. Booster-Impfung.