Donnerstag, 28.November 2024 | 08:57

„Nationale Kraftanstrengung“: Diese Energiespar-Verordnung gilt ab heute

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Deutschlands Unternehmen und Verbraucher sollen Energie sparen. Dies trägt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums maßgeblich dazu bei, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dazu hat die Bundesregierung zwei Verordnungen von Ressortschef Robert Habeck gebilligt. „Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt“, sagte der Minister.

„Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden“, hatte es in den Entwürfen der Verordnungen geheißen. Bislang seien es zwischen fünf und acht Prozent, hieß es unter Berufung auf Zahlen der Bundesnetzagentur weiter.

Allein eine Senkung der Raumtemperatur in Wohngebäuden und Arbeitsstätten um durchschnittlich zwei Grad würde den Gasverbrauch um etwa drei Prozent reduzieren, hatte es weiter geheißen. In seiner Verordnung – konkret in der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) – geht das Ministerium von bundesweit rund 15,5 Millionen Haushalten Haushalte mit Erdgasanschluss und knapp 3,2 Millionen Haushalten mit Fernwärme-Versorgung aus.

Geplant sind unter anderem für Verbraucher:

Mieter werden von der in einigen Mietverträgen enthaltenen Pflicht, ihre Wohnungen auf eine bestimmte Mindesttemperatur zu heizen, befreit. Die Regelung gilt bis Ende Februar.
Gas- und strombeheizte private Pools im Innen- und Außenbereich dürfen nicht mehr beheizt werden. Ausnahmen gibt es bei der gewerblichen Nutzung.
Gasversorger und Eigentümer von größeren Wohngebäuden müssen ihre Kunden oder Mieter spätestens zu Beginn der Heizsaison über den voraussichtlichen Energieverbrauch, die Kosten und mögliche Einsparpotenziale informieren.

Für die öffentliche Hand sollen folgende Auflagen gelten:

In öffentlichen Liegenschaften sollen Räume bis höchstens 19 Grad beheizt werden. Bislang liegt die Empfehlung bei 20 Grad. Ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und soziale Einrichtungen. Räume, in denen sich niemand regelmäßig aufhält – Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume – werden nicht mehr beheizt, wenn es die sicherheitstechnischen Anforderungen erlauben. Boiler und Durchlauferhitzer – also öffentliche Trinkwassererwärmungsanlegen – werden nicht mehr genutzt, solange es die jeweiligen Hygienevorschriften zulassen. Ausgenommen sind erneut medizinische Einrichtungen, Schulen, Kitas und einige Sozialeinrichtungen. Gebäuden oder Denkmälern werden nicht mehr angestrahlt, wenn dies nur aus repräsentativen oder ästhetischen Gründen erfolgt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.

Unternehmen müssen folgende Regeln beachten

Werbeanlagen sollen in der Zeit von 22 bis 16 Uhr nicht beleuchtet werden. Die Regelung gilt nicht an Haltestellen und Bahnunterführungen – aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung. Beheizte Läden und Geschäfte dürfen ihre Türen nicht dauerhafte Offenhalten, solange dies nicht für die Funktion als Fluchtweg erforderlich ist. In Arbeitsräumen darf je nach Art der Tätigkeit bis höchstens 19 Grad Celsius geheizt werden. Ausgenommen sind auch hier medizinische und soziale Einrichtungen sowie Kitas und Schulen.

Dieser Katalog an Einzelmaßnahmen tritt am 1. September in Kraft und ist auf sechs Monate – also bis zum 28. Februar – befristet.

Eine zweite Verdnung umfasst nach Ministeriumsangeben Maßnahmen, deren Umsetzung mehr Zeit erfordert. Dafür haben sie auch eine Wirkung über die kommende Heizperiode hinaus. Die Verordnung soll zum 1. Oktober in Kraft treten. Zuvor muss noch der Bundesrat zustimmen.

Öffentliche, private und Firmengebäude

Gebäudeeigentümer müssen innerhalb der nächsten beiden Jahre ihre Gasheizungen checken lassen.
Haben große Gebäude eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen die Eigentümer einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Die Regelung gilt für Firmen und öffentliche Gebäude ab 1000 Quadratmeter Nutzfläche sowie für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen.
Unternehmen

Betriebe, die mindestens zehn Gigawattstunden (GWh) pro Jahr verbrauchen, müssen Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Denkbar sind die Umstellung der Beleuchtung auf LED, die Optimierung von Arbeitsabläufen und technischer Systeme. Auch Unternehmen sind verpflichtet, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen sowie ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.
Das Ministerium rechnet dem Vernehmen nach damit, dass Industrie und der Bereich Wohnen/Büros fünf bis zehn Prozentpunkte des Einsparziels von 20 Prozent erbringen müssen. Etwa drei bis fünf Punkte kämen durch eine reduzierte Gasverstromung hinzu.

Die Verordnung betrachtet das Ministerium als einen von vier Bereichen, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Dazu gehören die Errichtung eine Infrastruktur für Flüssiggas-Lieferungen (LNG Terminals), die Befüllung der Gasspeicher sowie die Aufrechterhaltung des Gasmarktes.

Insgesamt geht Deutschland laut Wirtschaftsminister Habeck gerüstet in den Winter. Die Gasspeicher seien mittlerweile gut gefüllt. Dieses Gas werde dem Markt nicht entzogen, sondern stehe im Winter zur Verfügung. Die deutschen Speicher seien zu fast 85 Prozent befüllt, twitterte Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Zudem kämen neue Terminals für Flüssiggas und Dank Belgien, den Niederlanden, Norwegen und bald auch Frankreich fließe Gas.

Russland hat in mehreren Schritten seine Lieferungen nach Europa drastisch reduziert. Es macht dafür technische Gründe geltend. Zuletzt gelangt nur noch 20 Prozent der bisherigen Menge durch die Pipeline Nord Stream 1 nach Deutschland. Experten sehen darin eine Reaktion auf die massiven Sanktionen infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine. Derzeit ist die Lieferung für dreitägige Wartungsarbeiten komplett eingestellt.

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