Angesichts der ausgeweiteten Corona-Testpflichten reichen die Kapazitäten im Land nicht aus.
Das weiß auch das zuständige Schweriner Gesundheitsministerium. Es fehle an großen Teststellen, teilte ein Sprecher am Freitag mit. Gleichzeitig sei der Bedarf durch die neuen 2G plus-Regeln enorm. Von einem außerordentlichen Aufwand bei der Koordinierung ist die Rede.
Der Bürgerbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, sieht gar die Akzeptanz der Corona-Regeln wegen mangelnder Testmöglichkeiten in Gefahr. „Mich erreichen zahlreiche Beschwerden von Bürgern, denen es schlicht nicht möglich ist, einen Corona-Test zu machen, weil es keine Teststellen in der Nähe oder nicht genügend Kapazitäten in Testzentren oder Apotheken gibt“, sagte Crone der dpa. Es gebe hier auch Fälle, in denen Bürger den Bus zum Testzentrum nicht nutzen können, weil ihnen der Test fehlt. Die Probleme würden zudem nicht nur den ländlichen Raum betreffen.
„Es ist Wahnsinn“, sagte der Betreiber mehrerer Teststellen, Ulf Dohrmann. „Eine Planungssicherheit gibt’s null Komma null.“ Man werde nicht informiert, und es gebe keinen Ansprechpartner, sagte er mit Blick auf die Landesregierung. Er sieht sich beim Wiederhochfahren unter anderem mit teuren und knappen Tests konfrontiert. Zudem sei unklar, wie lange der Bedarf anhalte oder etwa durch einen Lockdown wieder weitgehend zurückgehe.
Nach offiziellen Angaben gibt es derzeit etwa 300 Einrichtungen landesweit, dazu zählen auch Apotheken und Arztpraxen. In der Spitze seien es knapp 500 gewesen. Zwischenzeitlich war die Zahl laut Ministerium auf 140 heruntergegangen. Dazu hat etwa der zwischenzeitliche Wegfall kostenloser Bürgertests beigetragen.
Nach Darstellung der Apothekerkammer und des Hausärzteverbandes in Mecklenburg-Vorpommern werden ihre Mitglieder in absehbarer Zeit nicht großflächig für Corona-Tests zur Verfügung stehen. Zwar hätten einzelne Apotheken den Testbetrieb wieder aufgenommen, doch das normale Arbeitsaufkommen sei bereits so hoch, dass diese Zusatzaufgabe nicht von allen gestemmt werden könne, sagte der Geschäftsführer der Apothekerkammer, Bernd Stahlhacke.
In den Arztpraxen wiederum steht laut dem Vorsitzenden des Hausärzteverbandes, Stefan Zutz, die Bürokratie im Weg. Zu Beginn der Pandemie hätten sich die Hausärzte am Testen beteiligt und dies auch unkompliziert abrechnen können. Nach einer Änderung der Vorgaben sei dies jedoch nicht mehr so einfach möglich. Laut Zutz müssen Hausärzte nun zumindest theoretisch in der Lage sein, einen QR-Code zur Bestätigung des Corona-Tests zu erzeugen, auch wenn Patienten in der Praxis nur ein einfaches Attest benötigten. Ist das System in der Praxis nicht vorhanden, kann der Test dem Verband zufolge nicht abgerechnet werden.
Unterdessen teilte die Staatskanzleichef Patrick Dahlemann (SPD) am Freitag mit, dass Touristen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und sich dann alle drei Tage erneut testen lassen müssen. Am Donnerstag war landesweit die 2G plus-Regel für bestimmte Bereiche in Kraft getreten. Damit erhalten – abgesehen von Ausnahmen – nur Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Corona-Test Zugang etwa zu Restaurants. Bereits zuvor war die 3G-Regel am Arbeitsplatz und für den öffentlichen Nahverkehr in Kraft getreten – hier benötigen zumindest Menschen ohne Immunisierung einen Test.