Samstag, 16.November 2024 | 04:49

Nach Zoff im Koalitionsausschuss: Ampel einigt sich auf Heizungs-Gesetz

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Über Habecks geplantes Verbot von Öl- und Gasheizungen gerät die Ampel in hitzigen Streit. Nach der Marathonsitzung des Koalitionsausschusses geht es nun mit der Einigung schnell. Der Austausch wird 2024 kommen, aber mit Übergangsfristen, Ausnahmeregeln und Alternativen zur Wärmepumpe.

Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses hat sich die Ampel-Koalition auf das umstrittene Gesetz zum Austausch von Öl- und Gasheizungen verständigt. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes, der ntv.de vorliegt, sei geeint und solle schnell in die Beratung mit Ländern und Verbänden gehen, hieß es aus Kreisen des Wirtschafts- und Bauministeriums. Neue Heizungen sollen ab 2024 so in der Regel mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch das Gesetz zum Energiesparen (Energieeffizienzgesetz) sowie Regelungen für den Ausbau der Windenergie (Bundes-Immissionsschutzgesetz) würden in Kürze folgen.

Per Gebäudeenergiegesetz will die Regierung regeln, dass ab 2024 bei einem Heizungstausch auf erneuerbare Energie gesetzt wird. Damit soll der Klimaschutz im Wohnbereich vorangetrieben werden. „Das Gesetz gibt ein klares Signal für Investitionen und schafft damit Planungssicherheit für Haus- und Wohnungseigentümer, Hersteller und Handwerker“, sagten Regierungsvertreter. Das sei angesichts der langen Investitionszeiträume wichtig. Öl- und Gasheizungen dürfen – mit einigen Ausnahmen – maximal 30 Jahre betrieben werden.

Der Übergang werde – wie vorgesehen – pragmatisch und sozial verträglich gestaltet. „Es gelten Übergangsfristen, technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen“, hieß es in den Ministerien. Um das Gesetz verbraucherfreundlich zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und die Optionen – vor allem für den Neubau – noch mal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie. „H2-ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, seien möglich. Sie dürften aber nur dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt.

Am Mittwoch hatte Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag erläutert, das Gesetz zur Förderung des Heizungsumbaus in Wohnungen werde verschiedene Wege vorsehen, klimaneutral heizen zu können, etwa auch mit einer Gasheizung, wenn diese später mit Wasserstoff betrieben werden könne. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen äußerte sich aber skeptisch, ob Wasserstoff ausreichend günstig zur Verfügung stehen werde. Zuvor hatte die FDP Habecks Gesetzentwurf blockiert und auf Technologieoffenheit beim Heizungsaustausch bestanden. Auch die von Habeck zunächst angedachte Austauschpflicht war während der Beratungen des Koalitionsausschusses abgemildert worden.

Die nun erzielte Einigung sieht nach Angaben von Bauministerin Klara Geywitz Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser vor. „Wir haben uns darauf geeinigt, Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor 2002 dort eingezogen sind, vom Heizungsaustausch auszunehmen“, sagte die SPD-Politikerin am Abend. „Für alle anderen gilt, funktionierende Öl- oder Gasheizungen, die weniger als 30 Jahre alt sind, müssen nicht ausgetauscht werden.“ Ältere Öl- und Gasheizungen dürfen bis auf einige Ausnahmen höchstens 30 Jahre betrieben werden.

„Ich freue mich, dass wir heute eine Einigung erzielen konnten“, sagte Geywitz. „Technologieoffenheit ist mir von Anfang an wichtig gewesen.“ Sie verwies darauf, dass auch der Einbau von Gasheizungen zulässig sei, die zu einem späteren Zeitpunkt mit Wasserstoff betrieben werden könnten: „Der Einbau einer H2-ready Heizung wird nun auch als Erfüllungsoption im Gesetzentwurf stehen und sowohl grüner, als auch blauer Wasserstoff sind zulässig.“

Aus dem Papier geht außerdem hervor, dass Erdgas- und Ölheizungen, die irreparabel kaputt sind, nicht sofort klimaneutral ersetzt werden müssen. Im Falle einer solche Heizungshavarie gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg nicht ab hoc gestemmt werden muss.

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