Samstag, 21.September 2024 | 05:12

Nach Übergangsfrist am 2. April: Ganz MV soll Hotspot werden

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Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen bereiten erste Länder längere Schutzauflagen nach dem umstrittenen neuen bundesweiten Rechtsrahmen vor.

So will die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern dem Landtag eine weitgehende Verlängerung der derzeit geltenden Coronaschutzmaßnahmen über den 2. April hinaus vorschlagen. Das gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach einer Kabinettssitzung in Schwerin bekannt. Demnach sollen alle Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund des Infektionsgeschehens als sogenannte Hotspots eingestuft werden, was eine Fortführung von Maskenpflichten in Innenräumen oder 3G-Zugangsmodellen erlauben würde.

In allen Regionen sei eine “epidemische Ausbreitung” der Corona-Erkrankungen zu sehen, erklärte die SPD-Politikerin weiter. Damit würden die Maßnahmen faktisch landesweit gelten. Auslaufen soll die Regelung am 27. April. Dieses Datum könnte vom Landtag aber je nach Entwicklung der Lage auch später jederzeit geändert werden.

Der Landtag muss die Pläne zuvor absegnen. Der Landtag in Schwerin wird am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Mecklenburg-Vorpommern hat aktuell mit 2460 die höchste Corona-Inzidenz aller Länder, der Bundesdurchschnitt liegt bei 1733. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt bei elf, regional bei bis zu fast 20.

Auch der Stadtstaat Hamburg will die Hotspot-Regel nutzen und die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen. Dafür muss die Bürgerschaft zuerst die “Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage” feststellen, wie es vom Senat hieß.

Hintergrund ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, die die Ampel-Koalition unter offenem Protest der Länder am Sonntag in Kraft gesetzt hatte. Zunächst können alle Länder noch eine Übergangsfrist bis längstens zum 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Grundsätzlich sind ihnen dann nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag, etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken, möglich. Für regionale “Hotspots” kann es aber weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Landesregierungen dürfen darüber nicht mehr selbst entscheiden, sondern benötigen eine Erlaubnis ihrer Landtage.

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