Weil in anderen Bundesländern die Plätze im Maßregelvollzug nicht ausreichen, nimmt Mecklenburg-Vorpommern zeitweise psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter von dort auf. Die hohe Zahl der im Jahr 2021 Aufgenommenen habe 2022 zu einer angespannten Situation bei der Unterbringung in den drei Kliniken im Nordosten geführt, teilten das Sozial- und das Justizministerium gemeinsam auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Seit Beginn dieses Jahres seien die Belegungszahlen wieder etwas gesunken. Mit einer weiteren Entspannung werde infolge der schrittweisen regulären Entlassung der Patienten gerechnet.
In MV stehen den Angaben zufolge 233 Plätze für die Behandlung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter im Maßregelvollzug zur Verfügung. Im vergangenen Jahr seien im Schnitt 232 davon belegt gewesen, hieß es. Am 1. Februar 2023 waren es demnach noch 213. Kann ein Straftäter nicht sofort im Maßregelvollzug untergebracht werden, kommt er vorübergehend in sogenannte Organisationshaft in einem herkömmlichen Gefängnis. Im vergangenen Jahr warteten laut Justizministerium 22 Personen dort auf einen Platz.
Verzögerte Aufnahmen könnten in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden, hieß es. Entlassungen aus der Organisationshaft wegen zu langer Wartezeit seien jedoch nicht bekannt. Allerdings würden auch Straftäter in Freiheit auf einen Platz im Maßregelvollzug warten. Wie viele es sind, wisse man nicht. „Es erfolgt keine statistische Erfassung dieser Fälle.“
In vielen Bundesländern reichen die Kapazitäten nicht aus. So hat sich in Hamburg die Zahl der psychisch kranken oder suchtkranken Straftäter im Maßregelvollzug in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht. In der Hansestadt sollen nach Angaben des Senats deshalb in diesem und nächstem Jahr zusätzliche Plätze zu den vorhandenen 335 geschaffen werden. In Mecklenburg-Vorpommern lag die Belegung hingegen vor 10 und 20 Jahren auf etwa dem gleichen Niveau wie heute.
Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder suchtkranke Menschen untergebracht, die Straftaten verübt haben. Ziel ist, sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch eine Therapie der Patienten zu gewährleisten. Straftäter können in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Suchtklinik eingewiesen werden.