Donnerstag, 28.November 2024 | 20:40

MV-Grüne für größere kleine Menge bei Cannabis-Besitz

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Im Vorgriff auf die von der Bundesregierung geplante kontrollierte Legalisierung von Cannabis schlagen die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern eine spürbare Lockerung der aktuell im Land geltenden Bestimmungen vor.

So sollen Erwerb und Besitz von 20 statt bisher 6 Gramm des Rauschmittels als kleine Menge eingestuft werden und somit straffrei bleiben. Wie die Grünen-Landtagsabgeordnete Constanze Oehlrich am Montag in Schwerin sagte, gehört Mecklenburg-Vorpommern bislang zu den Ländern mit der strengsten Gesetzesauslegung, was Polizei und Justiz zusätzlich belaste. In Bremen und Berlin etwa würden die Behörden schon jetzt erst bei einer Menge von 15 Gramm aktiv.

Den Plänen des Bundes zufolge sollen künftig Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis straffrei bleiben. Zudem soll der private Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch in Apotheken möglich werden. „Derzeit müssen Polizei und Staatsanwaltschaft bei uns im Land noch fast jedem Delikt nachgehen. Dabei ist davon auszugehen, dass über die eingeleiteten Strafverfahren erst entschieden wird, wenn das neue Bundesgesetz schon gilt“, begründete Oehlrich den Vorstoß ihrer Fraktion, über den der Landtag am Donnerstag beraten wird. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorgeht, werden in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit Cannabis jährlich zwischen 4000 und 5000 Verfahren geführt.

Die Bundesregierung hatte Ende Oktober Eckpunkte für die von der Ampel-Koalition geplante kontrollierte Cannabis-Abgabe beschlossen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte in der Vorwoche angekündigt, die Pläne mit einem Gutachten absichern zu wollen. Ein Gesetz solle nur auf den Weg gebracht werden, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten, betonte er. Ziel der Neuregelung ist, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, den Konsum insgesamt nicht auszudehnen und den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.

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