Montag, 25.November 2024 | 22:39

MV beharrt auf Abgabetermin für Grundsteuererklärung

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Mecklenburg-Vorpommern lehnt den Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab.

Der 31. Oktober 2022 sei festgelegt worden, um eine verfassungskonforme Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 gewährleisten zu können, erklärte das Schweriner Finanzministerium am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Die Finanzämter müssten die riesige Zahl an Erklärungen rechtzeitig bearbeiten, um den Kommunen ausreichend Zeit für die Festlegung der Hebesätze und die Aufstellung der Haushaltspläne zu geben. Es sei wichtig, dass es bei bundesweit einheitlichen Verabredungen zu den Fristen bleibe, betonte eine Sprecherin von MV-Finanzminister Heiko Geue (SPD).

Lindner hatte vorgeschlagen, den Grundstückseigentümern mehr Zeit zur Bearbeitung und Abgabe ihrer Erklärung einzuräumen. „Ich werbe sehr, dass die Länder den Vorschlag aufgreifen und wir uns auf einen anderen Fahrplan einigen“, sagte der Bundesfinanzminister. „Jetzt haben wir auch aufgrund der starken Belastungen der unterschiedlichen Beteiligten andere Prioritäten als auf ein oder zwei Monate zu achten.“

Die Abgabefrist läuft Ende Oktober aus. Sie beruht nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder. Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen – seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen.

In Mecklenburg-Vorpommern ist erst gut jede fünfte Erklärung bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Viele Bürger fühlen sich überfordert. Das Schweriner Ministerium berichtete am Dienstag von einer steigenden Zahl von Anfragen und hat eine Hotline eingerichtet. Die terminfreien Sprechzeiten der Finanzämter wurden ausgeweitet.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste sie neu geregelt werden.

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