Kurz vor der entscheidenden Abstimmung des alten Bundestages über das milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD gibt es neue Unsicherheiten. So berichteten mehrere Medien über zahlreiche Abweichler bei Union, SPD und Grünen bei der am Dienstag geplanten Abstimmung über Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben und ein 500-Milliarden-Investitionspaket.
Nach der Einigung zwischen Union, SPD und Grünen am vergangenen Freitag auf das Finanzpaket und über die Grundgesetzänderungen müsste rechnerisch die nötige Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag vorhanden sein. Allerdings hatte etwa der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Partei-Generalsekretär Mario Czaja seine Ablehnung öffentlich gemacht.
Es wird bei zahlreichen anderen Unionsparlamentariern spekuliert, dass auch sie mit Nein stimmen könnten. „Es ist, glaube ich, bei der CDU noch ein weiterer Weg als bei uns“, sagte SPD-Chefin Saskia Esken in Anspielung auf eine größere Zahl an vermuteten Abweichlern bei der Union. Sie rechnete dagegen mit wenig Widerstand bei der SPD.
Bei den Grünen war von „zwei, drei Abweichlern“ die Rede gewesen. Man wolle in den Gesprächen die doppelte Botschaft vermitteln, dass es um Ausgaben für die Verteidigung und für die Infrastruktur gehe, die zusammengehörten, sagte Esken im ZDF. „Und in dieser Kombination hoffen wir, die Kolleginnen und Kollegen überzeugen zu können“, fügte sie auf die Frage nach potenziellen Abweichlern hinzu.
Die SPD sei ohnehin seit vielen Jahren der Auffassung, dass man mehr für die Infrastruktur tun müsse. Union, SPD und Grüne verfügen über 31 Stimmen mehr als für eine Zweidrittelmehrheit nötig ist.
FDP stellt Eilanträge
Die zweite Unsicherheit sind die in Karlsruhe anhängigen Klagen. So kommen aus den Reihen der FDP-Fraktion neue Eilanträge: Wie es aus der Fraktion heißt, werden die Abgeordneten Florian Toncar, Otto Fricke und Thorsten Lieb einen entsprechenden Antrag einbringen. Im Haushaltsausschuss am Sonntag sei deutlich geworden, dass die Fraktionen die fachlichen Auswirkungen der Verschuldung selbst gar nicht darlegen konnten, hieß es zur Begründung.
Somit seien durch die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens im Schnellverfahren die Mitwirkungspflichten der Parlamentarier verletzt und eine informierte Entscheidung nicht möglich. Damit unterscheide sich das Verfahren von den abgelehnten Eilanträgen von Freitag, die darauf abzielten, dass der 20. Bundestag nicht mehr zusammenkommen sollte.
Auch Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion hatten erneut einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das milliardenschwere Finanzpaket gestellt. Ein AfD-Sprecher bestätigte dies an diesem Montag und begründete auch den Schritt seiner Partei damit, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages keine Expertenanhörung zugelassen habe. Zudem legte die parteilose Abgeordnete Joana Cotar erneut Einspruch in Karlsruhe ein und beantragte, die Abstimmung zu verschieben, teilte sie auf X mit.
Zweitdrittelmehrheit auch im Bundesrat nötig
Sollte der Bundestag das Paket passieren lassen, zu dem auch eine Änderung der Schuldenbremse gehört, die den Ländern wieder die Möglichkeit zu einer moderaten Verschuldung von bis zu 0,35 Prozent geben soll, muss am Freitag die Länderkammer zustimmen. Auch dort ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Es gibt aber etliche Landesregierungen mit Beteiligung von Linken, FDP, BSW und Freien Wählern, bei denen die Zustimmung zumindest unsicher scheint.
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte zählt auf die Zustimmung seiner Regierung aus SPD, Grünen und Linken zu dem milliardenschweren Finanzpaket in der Länderkammer. „Ich gehe fest davon aus, dass Bremen im Bundesrat zustimmen wird“, sagte der SPD-Politiker. Hintergrund ist die Unsicherheit, ob die Linken für die Ausnahme von Verteidigungsausgaben aus der Schuldenbremse stimmen werden.