Der Fall des getöteten sechsjährigen Joel aus Pragsdorf wird – eine Zulassung der Anklage vorausgesetzt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. „Da der Angeklagte Jugendlicher ist, wäre eine Verhandlung in jedem Fall nicht öffentlich“, erklärte der Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg. Ein Termin sei noch nicht anberaumt worden. Die Prüfung der Zulassung laufe noch.
Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Anklage gegen einen 14 Jahre alten inhaftierten Tatverdächtigen wegen Totschlags erhoben hat. Der Jugendliche sitzt in Untersuchungshaft und ist einem Gutachten zufolge schuldfähig.
Der 14-Jährige soll das Kind am 14. September vorigen Jahres in einem Gebüsch am Bolzplatz in Pragsdorf misshandelt und erstochen haben. Der Tatverdächtige war Ende September verhaftet worden. Er hatte sich in Widersprüche verstrickt, zudem wurde seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden. Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt.
Die Staatsanwaltschaft hatte darauf hingewiesen, dass für den jugendlichen Angeschuldigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte.