Knapp eine Woche vor Inkrafttreten der Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheitswesen und Pflege sind nach einer Schätzung des Schweriner Gesundheitsministeriums fünf bis zehn Prozent der betroffenen Beschäftigten im Nordosten noch nicht gegen das Coronavirus geimpft. Ihnen droht jedoch kein sofortiges Beschäftigungsverbot, wie Ministerin Stefanie Drese (SPD) am Mittwoch klarstellte.
Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März gebe es eine Impf-Nachweispflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, erklärte sie. Das Land habe eine digitale Meldeplattform eingerichtet, über die der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren soll, wenn der Nachweis fehlt, unvollständig oder ungültig ist.
Ist das der Fall, wird dem Ministerium zufolge ein Verfahren in Gang gesetzt: Zunächst gebe es ein Aufforderungsschreiben vom Gesundheitsamt an den Beschäftigten, anschließend erfolge eine Prüfung und gegebenenfalls ein Anhörungsverfahren. Dann werde eine Ermessensentscheidung getroffen, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen könne.
Keine Konsequenzen soll es demnach geben, wenn der Beschäftigte die Impfserie zwischenzeitlich begonnen hat. „Jede und jeder Beschäftigte hat also auch in der Zeit des Verwaltungsverfahrens noch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen“, betonte Ministerin Drese. Mit diesem Vorgehen werde die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten berücksichtigt.