Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bekommt mehr Zeit für die Rückzahlung überhöhter Corona-Soforthilfen. Die Industrie- und Handelskammern im Nordosten begrüßten am Dienstag eine entsprechende Regelung des Wirtschaftsministeriums in Schwerin.
„Für die zinsfreie Rückzahlung stehen den Unternehmen jetzt nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur zwei, sondern sechs Monate zur Verfügung“, teilten die drei Kammern gemeinsam mit. Der Präsident der IHK zu Rostock, Klaus-Jürgen Strupp, betonte: „Das verschafft den betroffenen Unternehmen ein wenig mehr Luft.“ Sie könnten die Rückzahlung flexibel an ihre finanzielle Leistungsfähigkeit anpassen.
Die jetzt anstehenden Rückzahlungen stellten die Unternehmen oft vor finanzielle Herausforderungen, so Strupp weiter. Die Liquidität habe noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreicht. In einigen Unternehmen seien die Nachwirkungen der Pandemie heute noch zu spüren. Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine seien hinzugekommen. Um die Hilfen während der Pandemie schnell den Unternehmen gewähren zu können, basierten die Berechnungen meist auf Schätzzahlen, wie die IHK erläuterte. Für die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen mussten dann die Ist-Zahlen herangezogen werden. Zu viel ausgezahlte Unterstützung muss an den Staat zurücküberwiesen werden.