Freitag, 01.November 2024 | 12:34

Mehr unerlaubte Einreisen in Mecklenburg-Vorpommern registriert

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Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat die Bundespolizei im ersten Halbjahr deutlich mehr unerlaubt eingereiste Menschen festgestellt als in der gleichen Zeit ein Jahr zuvor.

Mit 748 Fällen waren es fast 50 Prozent mehr als im ersten halben Jahr 2022. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach waren 2022 im ersten Halbjahr 505 und 2021 im gleichen Zeitraum 510 unerlaubt eingereiste Menschen von der Bundespolizei festgestellt worden.

Deutschlandweit hat die Bundespolizei an den Außengrenzen mit 45.338 unerlaubten Einreisen im ersten Halbjahr dieses Jahres sogar eine Steigerung von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 festgestellt.

Unerlaubt eingereist heißt, die Menschen hatten nicht die nötigen Visa, Aufenthaltstitel oder Ausweispapiere. Meist geht es um Flüchtlinge oder Migranten, die nach der Einreise in Deutschland Schutz suchen.

Zuletzt war über eine wachsende Zahl von Ankünften über die sogenannte Belarus-Route berichtet worden, die über Polen in den Osten Deutschlands führt. Russland und Belarus scheinen die Route neu zu beleben. 2021 hatte die Route schon einmal für Aufsehen gesorgt. Im damaligen zweiten Halbjahr hatte die Bundespolizei allein in MV 1760 unerlaubt eingereiste Menschen festgestellt.

„Wir müssen die illegale Einwanderung endlich stoppen“, forderte Holm, der auch Landessprecher der AfD in Mecklenburg-Vorpommern ist. Mit Blick auf die Belarus-Route forderte er feste Kontrollen an der Grenze zu Polen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte dies abgelehnt. Außerdem plädiert Holm für mehr Abschreckung: „Das heißt: Wer unerlaubt einreist, verwirkt damit sein Asylrecht, wird in Haft genommen und schnellstmöglich abgeschoben.“

Ulrike Seemann-Katz vom Flüchtlingsrat MV erklärte, dass die zunächst unerlaubte Einreise für Asylsuchende in der Regel der einzige Weg sei. „Man kann also nicht in eine ausländische Botschaft gehen und sagen „Ich möchte nach Deutschland, weil ich einen Asylantrag stellen will.“.“ Deshalb reisten Menschen, die einen Asylantrag stellen, zunächst unerlaubt ein. In dem Moment, in dem die Betroffenen dann einen Asylantrag stellten und ihnen das auch erlaubt sei, werde die Anzeige wegen unerlaubter Einreise fallengelassen.

Nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber eigentlich da registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben. Dieses Land ist in der Regel auch für den Asylantrag zuständig. Entsprechende Rückführungen aus Deutschland scheitern laut Seemann-Katz aber häufig in der Praxis, etwa weil sich die Menschen in der EU ohnehin frei bewegten oder etwa bestimmte Länder die Menschen nicht zurücknähmen. Nach einer bestimmten Frist sei dann Deutschland für den Asylantrag zuständig.

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