Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigen Ukrainerinnen und Ukrainer in Mecklenburg-Vorpommern ist binnen Jahresfrist gestiegen. Wie die Regionaldirektion Nord auf Anfrage mitteilte, waren im Mai hochgerechnet 4.200 Ukrainerinnen und Ukrainer sozialversicherungspflichtig beschäftigt – 880 oder 26,5 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Die Zahl der arbeitsuchenden ukrainischen Staatsangehörigen gab die Behörde für den Monat Juli mit 8.830 an. Ein Jahr zuvor waren es 8.300.
Wie aus der jüngsten Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, erhöhte sich in MV zuletzt die Beschäftigungsquote der erwerbsfähigen ukrainischen Staatsangehörigen. Lag diese im Mai vorigen Jahres bei 19,6 Prozent, waren es im vergangenen Mai 23,5 Prozent. Damit lag MV im oberen Bereich der Bundesländer. Bayern weist 28 Prozent, Berlin 25,1 Prozent aus.
Nach Angaben des Schweriner Innenministeriums hielten sich zum Stichtag 30. Juni 28.396 Ukrainer in MV auf, davon 11.188 männliche und 17.208 weibliche. Das waren 5,5 Prozent mehr als im Juni des Vorjahres (26.822).
Die Zunahme der Beschäftigung bei Ukrainern sei auch auf den Arbeits- und Fachkräftebedarf der Unternehmen in MV zurückzuführen, der durch die gemeldeten Stellenangebote sichtbar werde, so ein Sprecher der Regionaldirektion. Aktuell stünden Arbeitsuchenden in MV insgesamt 16.500 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen zur Verfügung.
Viele Unternehmen stellten ukrainische Bewerber ein, die unbedingt arbeiten wollten, obwohl sie noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse, das gewünschte berufliche Wissen oder notwendig Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich verfügten. Sie würden trotzdem eingestellt, weil sie parallel zum und im Arbeitsalltag beruflich qualifiziert würden, einen Sprachkurs absolvieren könnten und weitere Hilfestellungen im Unternehmen erhielten. Das Ziel sei jeweils eine langfristige Beschäftigung zu ermöglichen, betonte der Sprecher weiter.
Geflüchtete Ukrainer dürfen hierzulande auch arbeiten. Nach Angaben von Bundesarbeitsministeriums konnten bundesweit inzwischen von den ukrainischen Geflüchteten 187 000 in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gebracht werden. Anspruch auf Bürgergeld haben sie wie üblich nur, wenn sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen.
Kriegsflüchtlinge aus dem von Russland angegriffenen Land können seit Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung (damals noch Hartz IV, heute Bürgergeld) erhalten anstelle der geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darauf hatten sich damals Bund und Länder verständigt. Begründet wurde die Änderung unter anderem damit, dass Flüchtlinge aus der Ukraine direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssten.