Die Zahl der Fälle von Kirchenasyl ist in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr höher als in der jüngsten Vergangenheit. Bis Ende November waren es landesweit 25 Menschen, ein höherer Wert wurde zuletzt 2018 erreicht, als es 51 Menschen waren, wie die Nordkirche auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Im vergangenen Jahr waren es demnach zehn Menschen, 2021 waren es 21, 2020 waren es sieben. In den katholischen Kirchen im Bundesland zeichneten sich geringere Zahlen ab, wie das Erzbistum Hamburg mitteilte. Das Erzbistum sprach von einem Fall im vergangenen und in diesem Jahr. Ein Fall könne eine Einzelperson sein, aber auch eine Familie. Um wie viele Menschen es konkret ging, teilte das Erzbistum nicht mit.
Die Kirchen nehmen seit vielen Jahren Flüchtlinge in besonderen Härtesituationen auf, um sie vor Abschiebung zu bewahren. Oftmals geht es dabei um besonders schutzbedürftige Menschen, etwa alleinstehende Frauen mit Kindern.
Seit mehreren Jahren sind Kirchen verpflichtet, für jeden Kirchenasylfall ein Härtefalldossier beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einzureichen. Stellt die Behörde daraufhin keine besondere Härte fest, müssen abgelehnte Asylbewerber das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen wieder verlassen. Die gemeldeten Kirchenasylfälle stellen nach Bamf-Einschätzung ganz überwiegend keine Härtefälle dar, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte.