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Mehr Freiräume für Krankenhäuser in MV bei Investitionen

Die Landesregierung will den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern künftig mehr freie Hand geben beim Einsatz der vom Land bereitgestellten Investitionsmittel. Die dafür notwendige Änderung des Landeskrankenhausgesetzes wurde nach Angaben von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag vom Kabinett verabschiedet. Der Entwurf gehe nun zur Beratung und Beschlussfassung an den Landtag.

Im Haushaltsplan für 2025 hat das Land laut Ministerium für Baumaßnahmen und Technikbeschaffung an den 37 Kliniken im Land etwa 60 Millionen Euro eingeplant. Zusätzlich stehen im Rahmen von Sonderprogrammen auch Bundesmittel bereit, etwa zur Modernisierung der Notfallkapazitäten oder zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur. Der Betrieb der Häuser wird über die Krankenkassen finanziert.

Drese: Befreiungsschlag für Bürokratieabbau

Die Überarbeitung des Landeskrankenhausgesetzes soll nach den Worten Dreses dazu beitragen, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen und die Krankenhausförderung grundlegend zu reformieren. Die geplante Umstellung der Bauförderung sei ein „Riesen-Befreiungsschlag für Bürokratieabbau“, betonte die Ministerin.

Bislang müssten sogenannte Einzelfördermaßnahmen individuell beantragt und geprüft werden. Dieser Prozess nehme oft mehrere Jahre in Anspruch und binde viel Personal – sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung. „Dieses zeitraubende Prozedere auf allen Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen“, erklärte Drese.

So werde jedes Krankenhaus ab dem Jahr 2028 eine Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften könne. „Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit“, zeigte sich die Ministerin überzeugt.

Krankenhausgesellschaft beziffert Investitionsbedarf deutlich höher

Laut Krankenhausgesellschaft wurde bislang die Hälfte der Landesmittel für Einzelmaßnahmen und die andere Hälfte bereits pauschal ausgereicht. Nach Angaben von Landesgeschäftsführer Uwe Borchmann liegt der jährliche Investitionsbedarf der Klinken im Nordosten bei etwa 150 Millionen Euro. „Da hat sich über die Jahre ein beträchtlicher Investitionsstau aufgebaut“, sagte er.

Weitere Neuerungen im Gesetz sind laut Drese die Einführung von Patientenfürsprechern, die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau während der Geburt sowie die Modernisierung der Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform. Im Gesetzentwurf sei zudem ein eigener Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen verankert worden. Eingeflossen seien dabei auch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie.

Laut Gesundheitsministerium betreiben die 37 Krankenhäuser im Land Einrichtungen an insgesamt 74 Standorten. Die Zahl der Patientenbetten wurde mit etwa 10.200 angegeben. Ziel der Landesregierung ist es, möglichst alle verbliebenen Klinken zu erhalten. Die Krankenhäuser selbst sehen die Reformpläne des Bundes kritisch und befürchten Schließungen. 1990 existierten im Nordosten noch 55 Krankenhäuser mit rund 19.000 Betten.

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