Samstag, 23.November 2024 | 13:13

Mehr als 40 Gefangene in MV hoffen auf Weihnachtsbegnadigung

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Mehr als 40 Gefangene in Mecklenburg-Vorpommern hoffen in diesem Jahr auf die Weihnachtsamnestie und damit eine Verkürzung ihrer Haftstrafe.

Bislang seien 43 Anträge eingegangen, teilte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. In 15 Fällen sei bisher zugestimmt worden. „Es stehen aber noch einige Entscheidungen aus.“ In den Justizvollzugsanstalten Stralsund, Bützow, Waldeck und Neustrelitz sind den Angaben zufolge derzeit knapp 1100 Menschen inhaftiert.

Hoffmeister betonte: „Die Anforderungen für eine Begnadigung zum Weihnachtsfest sind streng. Jährlich sind es in der Regel ein bis zwei Prozent aller Inhaftierten in Mecklenburg-Vorpommern, die von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitieren.“ Sie solle insbesondere dazu dienen, vor den Feiertagen noch Termine für notwendige Behördengänge zu organisieren, um einen reibungslosen Übergang nach der Haft zurück in den Alltag zu gewährleisten. „Natürlich ist immer auch die Hoffnung damit verbunden, dass die Gefangenen im Kreise der Familie einen neuen Lebensabschnitt ohne weitere Straftaten beginnen“, sagte die scheidende Ministerin. Dem künftigen rot-roten Kabinett wird die CDU-Politikerin nicht angehören.

Für die Weihnachtsamnestie infrage kommen nach ihren Worten Gefangene mit Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen unter zwei Jahren. Sie können vorzeitig aus der Haft entlassen werden, wenn sie sich während der Haftzeit nichts zuschulden kommen ließen und zwischen dem 25. November 2021 und dem 6. Januar 2022 ohnehin entlassen würden. Die Anträge der Gefangenen würden durch die zuständigen Gnadenbehörden genau geprüft, so die Ministerin. Die vorzeitigen Entlassungen beginnen demnach am 24. November.

Die Zahl der Begnadigungen zu Weihnachten variiert von Jahr zu Jahr. 2018 waren so 21 Gefangene vorzeitig entlassen worden, im Jahr darauf 14, im Jahr 2020 nur acht. „Im vergangenen Jahr waren in den Justizvollzugsanstalten des Landes weniger Gefangene untergebracht, es gab auch weniger Anträge auf Weihnachtsbegnadigung“, erklärte ein Ministeriumssprecher. In der Corona-Pandemie war die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen und kurzen Haftstrafen ausgesetzt worden. Die Zahl der Straf- und Untersuchungsgefangenen in den Anstalten sank so zeitweise unter 900, wie es hieß. Die Vollstreckungen würden mittlerweile wieder fortgeführt.

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