Montag, 25.November 2024 | 00:29

Lockdown bis 14. Februar verlängert – alle Beschlüsse im Überblick

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Der Bund-Länder-Gipfel ist beendet und damit steht es fest: Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 14. Februar verlängert. Auch Schulen und Kitas müssen laut Beschluss bis Mitte Februar geschlossen bleiben. Doch der erste Ministerpräsident schert bereits aus.

Erst vor zwei Wochen hatten sich Bund und Länder auf eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt – nun geht es weiter: Mit einer Verlängerung der bestehenden Vorschriften um zwei Wochen bis zum 14. Februar und zusätzlichen Maßnahmen sollen die Infektionszahlen gedrückt werden. Die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vom Dienstag im Überblick:

KONTAKTE:
Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.

MASKEN:
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.

KITAS & SCHULEN:
Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.

ALTEN- & PFLEGEHEIME:
Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.

GOTTESDIENSTE:
Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

ARBEIT & HOMEOFFICE:
Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.

STEUERFÖRDERUNG FÜR COMPUTER:
Wer sich „bestimmte digitale Wirtschaftsgüter“ zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können – rückwirkend zum 1. Januar. Es geht um „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“.

HOTSPOTS:
In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. Die 15-Kilometer-Regel und Ausgangssperren wird es aber nicht geben. Auch dort soll es eine realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu erreichen.

IMPFUNGEN:
Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.

VIRUS-MUTATIONEN:
Die kursierenden Varianten des Coronavirus sollen laut einer seit Dienstag geltenden Verordnung stärker auf den genauen Virustyp untersucht werden (Sequenzierung). Der Bund soll bis Anfang Februar erste Ergebnisse dazu vorlegen. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Großbritannien oder Irland, die deutlich ansteckender sein könnten.

GESUNDHEITSÄMTER:
Studenten sollen für die Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.

CORONA-HILFEN: Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Soloselbständige soll einfacher werden, die Hilfen ausgeweitet. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird für Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen haben und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.

NÄCHSTE SCHRITTE:
Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.

WEITER GILT UNTER ANDEREM:
Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Auch Friseure, Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben zu. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bleibt verboten.

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