Zum vorerst letzten Mal gelten am Mittwoch in Mecklenburg-Vorpommern strengere Corona-Vorschriften als in den meisten anderen Regionen der Bundesrepublik.
Mit Ablauf des Tages enden im Bundesland die letzten verbliebenen Hotspot-Regeln. Danach gibt es kein 2G plus (geimpft oder genesen, plus Test oder „Booster“) in Clubs und Diskotheken und keine Maskenpflicht mehr in Kinos, Theatern und Museen. In den meisten andern Bundesländern ist dies schon seit Anfang April so.
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald waren am vergangenen Freitag bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen und weitere Einschränkungen gefallen. Die Regierung empfiehlt aber weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn es eng wird.
Von Donnerstag an gilt in Mecklenburg-Vorpommern nur noch der sogenannte Basisschutz, den das Bundesinfektionsschutzgesetz vorsieht. Das ist die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, wenn vulnerable Gruppen gefährdet sind. Zudem müssen ungeimpfte Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen weiterhin einen Negativtest vorlegen. Ungeimpfte Urlauber hingegen können bei der Anreise im Hotel darauf künftig verzichten.
Der Landtag hatte am 24. März ganz Mecklenburg-Vorpommern bis zum 27. April zum Corona-Hotspot erklärt. Dies erlaubte es der Landesregierung, die damals geltenden Corona-Beschränkungen aufrechtzuerhalten. Neben MV ging auch Hamburg diesen Weg, dort gelten die Beschränkungen bis zum 30. April.
Der Nordosten hatte im März Sieben-Tage-Inzidenzen der Corona-Neuinfektionen von über 2000. Inzwischen sind sie die Zahlen der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche unter 800 gesunken.