Nach dem Freispruch einer Frau und ehemaligen Lehrerin der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz vom sexuellen Missbrauchs eines jugendlichen Häftlings hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Berufung eingelegt. Zur Begründung erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, man sei nach der Beweisaufnahme von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Der beantragten Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung sei nicht entsprochen worden. Das Amtsgericht Waren bestätigte die Berufung. Zuvor hatte der NDR berichtet.
Vergangene Woche hatte ein Gerichtssprecher erklärt, dass das Gericht nach der Anhörung von etwa einem Dutzend Zeugen zu der Auffassung gelangt sei, dass sich die Tatvorwürfe gegen die 42-Jährige nicht zweifelsfrei hätten belegen lassen.
Laut NDR hatte der damals 17-jährige Gefängnisinsasse einer JVA-Beamtin von Übergriffen berichtet. Das hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt, die zu dem Schluss kam, dass die Pädagogin beim Einzelunterricht mit dem Gefangenen im Dezember 2022 ihre Stellung als Amtsträgerin für sexuelle Handlungen ausgenutzt habe.
Der Frau war nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Justizministerium Anfang 2023 noch in der Probezeit gekündigt worden. Sie hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Nun muss sich das Landgericht Neubrandenburg mit dem Fall befassen.