An der nächsten für 2026 geplanten Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern können erstmals auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren teilnehmen. Der Landtag beschloss am Mittwoch in Schwerin mit breiter Mehrheit eine Absenkung des Wahlalters. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern das sechstes Bundesland, das die Altersuntergrenze für Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre verringerte. Neben den Regierungsfraktionen von SPD und Linke stimmten aus der Opposition auch Grüne und FDP dafür, AfD und CDU dagegen.
Innenminister Christian Pegel (SPD) sprach von einem der kürzesten Gesetzentwürfe in dieser Legislaturperiode, da nur eine Zahl geändert werde. „Gesellschaftlich die Wirkung aber erheblich. Denn Absicht ist, den 16- und 17-Jährigen das stärkste demokratische Grundrecht einzuräumen, das wir kennen: das aktive Wahlrecht, in diesem Falle für die Landtagswahlen“, sagte er.
Mehrere Abgeordnete sprachen von einem längst überfälligen Schritt. „Endlich wird die junge Generation von heute an den Weichenstellungen für morgen beteiligt“, sagte Constanze Oehlrich von den Grünen. Das neue Gesetz bringe „mehr Beteiligung, mehr Mitbestimmung und mehr Demokratie“, sagte die SPD-Abgeordnete Nadine Julitz. Auch FDP-Fraktionschef René Domke begrüßte die Gesetzesänderung.
Jan-Phillip Tadsen von der AfD-Fraktion äußerte hingegen grundsätzliche Bedenken dagegen. So werde zwar das Alter für die Stimmabgabe gesenkt, wählbar sei man aber weiterhin erst mit 18, dem Erreichen der Volljährigkeit.
Der CDU-Abgeordnete Marc Reinhardt äußerte sich ähnlich. Zudem sei die Festlegung auf 16 Jahre willkürlich. Reinhardt verwies auch auf den Gleichklang von Rechten und Pflichten und stellte die Frage, ob nicht zugleich auch das Alter der Strafmündigkeit gesenkt werden sollte.
Nach jahrelangen Diskussionen hatte die seit einem Jahr regierende rot-rote Landesregierung in Schwerin die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Wählen mit 16 bei Landtagswahlen galt zuvor schon in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Pläne dazu gibt es in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Niedersachsen. Für Kommunalwahlen liegt im Nordosten – wie in zehn weiteren Bundesländern auch – schon seit längerem das Mindestalter für die Stimmabgabe bei 16 Jahren.