Im neuen Landtag gibt es bereits Ärger, ehe es richtig losgegangen ist.
Die kleinen Fraktionen von FDP und Grünen fühlen sich an den Rand gedrängt. Es gehe um zwei Probleme, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, David Wulff, am Donnerstag. Die Fraktionen von SPD, CDU und Linkspartei verwehrten den anderen drei Fraktionen einen Landtags-Vizepräsidenten und darüber hinaus den beiden kleinen Fraktionen jeweils einen Ausschuss-Vorsitz. „Wir werden nicht gerade willkommen geheißen“, sagte er.
Seine Amtskollegin von den Grünen, Constanze Oehlrich, sieht das ähnlich. „Aus unserer Sicht ist das kein schöner Start für den achten Landtag von Mecklenburg-Vorpommern“, sagte sie. „Die Bürger haben einen bunteren Landtag mit sechs Fraktionen gewählt, und diese Vielfalt sollte sich auch widerspiegeln.“ Ihre Fraktion strebe einen Ausschuss-Vorsitz an. Wulff schließt in der Frage der Besetzung der Ausschüsse einen Gang vor das Landesverfassungsgericht nicht aus. Aus Sicht der Liberalen würden Minderheitenrechte verletzt, sagte er.
Die FDP ist nach zehn Jahren Abwesenheit bei der Landtagswahl am 26. September wieder in den Landtag eingezogen, die Grünen nach fünf Jahren. FDP und Grüne stellen jeweils 5 der insgesamt 79 Abgeordneten im Schweriner Landesparlament.
Der Ältestenrat des Landtags habe sich am Mittwochabend mehrheitlich darauf verständigt, bei der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen – in denen die hauptsächliche parlamentarischen Arbeit läuft – das Verfahren nach d’Hont anzuwenden, so Wulff. „Danach würde FDP und Grünen kein Sitz in irgendeinem Ausschuss zustehen“, sagte er. Geplant sei nun – und das werde als Wohlwollen verkauft – FDP und Grünen jeweils einen Sitz zuzugestehen, aber keinen Ausschuss-Vorsitz.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Sebastian Ehlers, verteidigte das Vorgehen. „Die „Grundmandatsregelung“, nach der Fraktionen auch dann einen Sitz im Ausschuss bekommen, obwohl er ihnen rechnerisch nicht zusteht, gehört zu den wichtigen Minderheitenrechten und muss deswegen aufrechterhalten bleiben“, sagte er. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Thore Stein, meinte: „Wir bevorzugen das d’Hont-Verfahren, weil sich hierbei das Wahlergebnis am besten in der Verteilung auf die Ausschuss-Vorsitze widerspiegelt.“
Wulff und Oehlrich hingegen fordern, das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers anzuwenden, das die Benachteiligung kleiner Parteien vermeide. Dieses Verfahren wird laut Bundeswahlleiter bereits seit 1980 für die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages sowie in mehreren Landtagen eingesetzt.
Zudem haben sich SPD, CDU und Linke darauf verständigt, es beim Minimum von drei Präsidiumsmitgliedern im Landtag zu belassen, obwohl weitere Vizepräsidenten laut Landesverfassung und Geschäftsordnung ausdrücklich gewählt werden können. Die AfD als zweitgrößte Fraktion stellte dennoch eine Kandidatin auf. Die Wahl findet bei der konstituierenden Sitzung des Landtags am kommenden Dienstag statt. Die Grünen haben sich entschieden zu verzichten. Die FDP wollte ihre Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel aufstellen, überlegt Wulff zufolge nun aber, es eventuell sein zu lassen.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, und auch eine Sprecherin der SPD-Fraktion betonten, es stehe jeder Fraktion frei, eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten zu benennen. Das Plenum entscheide über die Besetzung und damit letztlich über die Größe des Präsidiums, so Bernhardt. „Es wird sich zeigen, ob die Erweiterung des Präsidiums als erforderlich erachtet wird.“ Zur Besetzung der Ausschüsse erklärte die SPD-Fraktionssprecherin Yvonne Reißig, für beide Varianten d’Hondt und Sainte-Laguë/Schepers gebe es sowohl pro als auch contra.
„Die Ausschusszusammensetzung ist im konkreten Fall bei beiden Varianten identisch. Daher besteht keine Benachteiligung der kleineren Fraktionen.“