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Landtag entscheidet über Änderungen am Schulgesetz

Der Landtag will am Mittwoch mehrere wichtige Gesetze beschließen. Unter anderem soll das Schulgesetz geändert werden. Ein Ziel ist, Schulen auf dem Land zu erhalten.

An bestimmten Grundschulen sollen künftig bereits 15 statt bisher 20 Kinder für die Einrichtung einer ersten Klasse ausreichen. An entsprechenden Regionalen Schulen sollen 30 statt bisher 36 Kinder für die Eröffnung der Klassenstufe fünf genügen. Auf diese Weise soll das vorhandene Schulnetz angesichts sinkender Geburtenzahlen erhalten werden.

Der Landtag will per Gesetz außerdem mehrere Bauvorschriften ändern, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern. So sollen künftig auch Handwerksmeister Bauanträge bis zu einem gewissen Größenumfang einreichen dürfen. Der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken soll genehmigungsfrei werden. Den Behörden werden zudem kürzere Bearbeitungszeiten bei Bauanträgen vorgegeben.

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