Wie bereits angekündigt hat die Kreisverwaltung die in dieser Woche geltende Regelung einer allgemeinen Schnelltestpflicht für alle volljährigen Besucher der Kreisverwaltung und ihrer Außenstellen geprüft und passt diese nun mit Wirkung zum kommenden Montag (10.1.) an:
BesucherInnen ab 18 Jahren müssen für den Zugang zu Kreishäusern ein gültiges negatives Schnelltestergebnis vorlegen – ausgenommen davon sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz durch eine so genannte Booster- oder Auffrischungsimpfung verfügen.
Dies ist 14 Tage nach der Auffrischungsimpfung der Fall.
Die Regelung gilt sowohl für die Verwaltungsstandorte in der Rostocker Straße in Wismar und die Malzfabrik Grevesmühlen, als auch für Außenstandorte wie zum Beispiel die KFZ-Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle oder die Ausländerbehörde, die derzeit im Jobcenter in Wismar untergebracht ist.
Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anliegen an den Sprechtagen (Dienstag und Donnerstag, abweichend bei der KFZ-Zulassungs- und der Führerscheinstelle) zu erledigen und sich im Vorfeld per Telefon oder Email mit ihrem Ansprechpartner einen Termin zu vereinbaren – um Wartezeiten zu verringern. Außerhalb der Sprechtage ist ein Besuch in der Kreisverwaltung ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.
Für die KFZ-Zulassungs- und die Führerscheinstelle ist innerhalb der Sprechzeiten keine Anmeldung notwendig.
Sprechzeiten:
Dienstag 9-12 und 13-16 Uhr und Donnerstag 9-12 und 13-18 Uhr in den Hauptverwaltungsgebäuden.
Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle zu folgenden Zeiten: Mo 9-12, Di 9-12 u. 13-16, Mi 9-12 (nur Zulassungsstelle), Do 9-12 u. 13-18, Fr 8-11:30 Uhr
Außerdem gilt in allen Verwaltungsgebäuden die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.
Landrat Tino Schomann zur Regelanpassung:
„Nachdem wir zunächst, aufgrund der Prognosen zu Omikron-Welle, zum Schutz der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung sehr vorsichtig und damit restriktiv vorgegangen sind, passen wir die Regelung nun an die in anderen kritischen Bereichen üblichen Bedingungen an. Damit wird vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur Verwaltung wieder erleichtert.“