Sonntag, 24.November 2024 | 05:12

Landkreis informiert zur Geflügelpest und Afrikanischen Schweinepest

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Bei einem Pressegespräch am Mittwoch, 25. November, in der Kreisverwaltung in Grevesmühlen informierte der Landkreis über aktuelle Lage zu den beiden Tiersuchen Afrikanische Schweinepest und Geflügelpest vom Subtyp H5N8 und H5N5.

Letztere hat bereits zur Definition von Risikogebieten und vereinzelten Aufstallungsanordnungen geführt hat. Die Afrikanische Schweinepest dafür rückt langsam aber stetig seit 2014 langsam von Osten nach Europa vor. „Das Corona-Virus ist seit Monaten Thema und als ob das nicht genug ist, stehen uns mit beiden Tierseuchen weitere Viren bevor, mit denen wir uns beschäftigen müssen. Diese gefährden im Ernstfall die Existenz von Landwirten im Landkreis und müssen ernstgenommen werden. Deshalb wollen wir für den Fall der Fälle gut vorbereitet sein.“, so Landrätin Kerstin Weiss zur Einleitung.

Eine der wichtigsten Personen für die Bekämpfung von Tierseuchen im Landkreis ist Dr. Philipp Aldinger, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung und Amtstierarzt. Er gab den Journalisten zunächst einen detaillierten Überblick über die das aktuelle Geschehen zur Geflügelpest und zeigte Karten der Verbreitungsgebiete. „Die Geflügelpest – in diesem Jahr vom Subtyp H5N5 und vor allem aber H5N8 – ist mit den Zugvögeln aus den Gebieten im südöstlichen Russland zu uns gekommen und tritt in diesem Jahr bei uns im Norden besonders stark auf. Sie sind die Hauptüberträger und deshalb muss vor allem der direkte Kontakt von Wildvögeln zu unseren Hausgeflügelbeständen unterbunden werden.“, so Aldinger.

Stand 25.11. gab es (nur) einen Befund für das Kreisgebiet: Bei einem toten Schwan hin Rehna war das Virus festgestellt worden Auf Grund eines Ausbruches im Hausgeflügelbestand im benachbarten Landkreis Rostock waren dort Schutzzonen eingerichtet worden, die auch einzelne Gemeinden in Nordwestmecklenburg betraf. Dort müssen sich Halter seitdem an spezielle Auflagen halten. Diese wurden per Allgemeinverfügung erlassen. 58 Geflügelhalter waren davon betroffen.

Eine zweite Allgemeinverfügung erließ der Landkreis kurz danach, in dem allgemeine Risikogebiete zur Aufstallung von Geflügel festgelegt wurden: „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass insbesondere dort mit einem hohem Aufkommen an Wildvögeln und dem Vorkommen des Erregers gerechnet werden muss. In diesen Gebieten gilt auch für kleine Geflügelhalter, dass sie den direkten und indirekten Kontakt ihres Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindern müssen. Entweder durch die Haltung der Tiere im Stall oder in einer vogelsicheren Voliere mit Dach, alternativ ist die Verwendung von sehr engmaschigen Netzen als obere Sicherung möglich.“, erklärt Veterinär Philipp Aldinger. Für gewerbliche und landwirtschaftliche Geflügelbetriebe gilt diese „Aufstallungspflicht“ im ganzen Landkreis.

Die Risikogebiete befinden sich entlang der Küste und in der Umgebung von Gewässern wie dem Dassower und dem Schweriner See. „Unabhängig von den Risikogebieten sei erneut darauf hingewiesen, Grundstücke mit einem Hofteich oder mit unmittelbaren Zugang zu einem Gewässer oder Bachlauf sind besonders attraktiv für Wildvögel und besitzen somit ein hohes Infektionsrisiko. Das Hausgeflügel hat aktuell auf oder am Hofteich nichts zu suchen und ist sicher auszuzäunen. Das Füttern und Tränken der Tiere im Stall und der Schuhwechsel sind eine Selbstverständlichkeit zum Schutz der eigenen und auch aller anderen Hausgeflügelbestände“, so Aldinger.

Bei all diesen Maßnahme geht es darum, die Tierseuche einzudämmen, ohne die Halter zu gängeln, so der zuständige Fachbereichsleiter Mathias Diederich:
„Es geht hier darum, mit Augenmaß vorzugehen. Wir wollen gerade die kleinen privaten Halter und Rassegeflügelzüchter nicht überfordern und auch der Tierschutz darf nicht zu kurz gedacht werden. Auf der anderen Seite müssen wir Einträge in die Hausgeflügelbestände verhindern, damit keine kreisweiten Aufstallungen notwendig werden. Hier kann jeder Geflügelhalter seinen Beitrag leisten, in dem er sich an die Biosicherheitsvorschriften hält “

Der stellvertretende Landrat betont aber, dass für den Menschen keine Gefahr drohe: „Sowohl bei der Afrikanischen Schweinpest als auch bei der Geflügelpest gibt es derzeit keine Belege für eine Übertragbarkeit auf den Menschen. Auch von tierischen Produkten geht keinerlei Gefahr aus. Die Bürger können sich ihren Weihnachtsbraten also auf jeden Fall ohne Bedenken schmecken lassen.“, so Mathias Diederich. Langsam aber stetig: ASP rückt näher

Amtstierarzt Adlinger gab auch einen Überblick über den aktuellen Stand zur afrikanischen Schweinepest. Über Wildschweinbestände breitet sich diese von Osteuropa seit Jahren Richtung Westen aus. Brennpunkte sind derzeit Brandenburg und Sachsen. Bekämpft wird die Tierseuche dort hauptsächlich mit weiträumig aufgestellten Elektrozäunen und verstärkter Fallwildsuche. 1-2 Kilometer im Monat würde die ASP an Ausbreitung schaffen, wenn man keine Maßnahmen dort ergreifen würde und der Faktor Menschen kommt auch noch hinzu.
Auch in Nordwestmecklenburg würden im Ernstfall Zäune eingesetzt, so Philipp Aldinger. Hinzu kommen jede Menge Menschen und Material, um die Landschaft dann nach toten Tieren zu durchkämmen.
Dazu gab es in der Vorwoche eine Beratung in großer Runde mit alle Beteiligten: Forstbehörde, Bauern- und Jagdverband, Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei und Ordnungsämter. Auch Feuerwehren und Private Landwirte würden mit einbezogen.

„Für den Landkreis wäre ein ASP-Ausbruch im Landkreis ein Großeinsatz.“, so Aldinger: „Wir hoffen deshalb, dass es nie so weit kommt. Und es geht auch hier um den Schutz von Haltern und Landwirtschaftlichen Unternehmen.“ 350 Tierhalter mit insgesamt 150.000 Hauschweinen gibt es im Landkreis – über 95 Prozent entfallen allerdings auf einige wenige Großbetriebe.

Der Landkreis ist bei ASP und Geflügelpest auch intensiv mit dem Landwirtschaftsministerium im Gespräch und stimmt sich ab, um auf jedes Fallgeschehen vorbereitet zu sein.

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