Freitag, 01.November 2024 | 08:30

Landkreis antwortet auf Regelungen für Schulen in Nordwestmecklenburg

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Über das Wochenende veröffentlichte das Bildungsministerium M-V Regelungen für Landkreise in bestimmten Inzidenzbereichen, wobei als Stichtag der 10. März festgelegt wurde. Da Nordwestmecklenburg an diesem Tag als einziger Landkreis eine Inzidenz von über 100 aufwies, gelten seit dem heutigen Montag folgende Regelungen für alle Schulen im Landkreis:

· Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Betreuung in der Schule angeboten. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Eltern, die eine Betreuung zu Hause nicht anderweitig sicherstellen können. Regulärer Unterricht findet dabei nicht statt, insbesondere kein planmäßiger Fortschritt im Lehrplan, den daheim gebliebene Kinder so verpassen würden. Stattdessen gibt es Wiederholungs- und Festigungsangebote. Für zu Hause sollen Schülerinnen und Schüler gleichwertige Aufgabenpakete erhalten.

· Die Präsenzpflicht ist generell aufgehoben und Erziehungsberechtigte werden gebeten, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Kinder für den Schulbesuch anzumelden.

· Alle Klassenstufen von Klasse 7 und aufwärts werden im Distanzunterricht beschult. Ausnahme davon sind die Abschlussklassen, für die aber auch keine Präsenzplicht besteht außer für prüfungsähnliche Klausuren in Leistungskursfächern der gymnasialen Oberstufe oder die Prüfungen selbst.

· An Berufsschulen findet in den Ausbildungsklassen der Gesundheitsfachberufe noch notwendiger Präsenzunterricht statt.

Anders als in anderen Verordnungen (z.B. für den Kita-Bereich) gibt es keinen Automatismus, um diese Stufe wieder zu verlassen! Grundsätzlich gilt, dass ein Wechsel eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt in den Stufen ausschließlich durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden den Schulen bekanntgegeben wird. Dies soll aber in der Regel geschehen, wenn die Inzidenz an zehn Tagen hintereinander auf unter 100 sinkt. Das wäre in Nordwestmecklenburg am 22.03. der Fall.

Weiter Informationen dazu hier:

Kitas befinden sich in Schutzphase „Stufe 4“

Nachdem der Landkreis Nordwestmecklenburg in der vergangenen Woche fünf aufeinanderfolgende Tage eine Inzidenz von über 100 aufwies, traten Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im Landkreis am Donnerstag nach dem Kita-Stufenplan der Landesregierung automatisch in die sogenannte „Schutzphase“ der Stufe 4 des Plans ein. Wegen zahlreicher Nachfragen zu diesem Thema hier noch einmal die Maßnahmen, die damit zusätzlich zu den Stufen 1-3 in Kraft getreten sind:

· Es gilt erneut der Appell an alle Eltern, ihre Kinder zuhause zu betreuen, soweit das möglich ist.

· Eltern müssen bei der Abgabe des Kindes in der Kita wieder die bekannte Teilnahmeerklärung ausgefüllt abgeben (ein Muster haben wir angehängt).

· Den Kitas wird empfohlen, keine Eingewöhnungen durchzuführen

· Gruppen sind möglichst noch weiter zu trennen und neue Kontakte zu vermeiden.

Stufe 5, die der Notbetreuung entspricht, würde bei einer Inzidenz von 150 für mindestens 2 Werkstage in Kraft treten.

Um die Schutzphase wieder zu verlassen, muss die kreisweite Inzidenz in Nordwestmecklenburg für einen Zeitraum von 10 Tagen wieder unter 100 liegen. Sollte die Inzidenz die 100 in den nächsten Tagen also nicht wieder überschreiten, könnte das am 22. März soweit sein.

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