Die Auskunftspflicht der umstrittenen Klimastiftung MV gegenüber der Presse ist heute erneut Thema vor dem Landgericht in Schwerin.
Nach einem Versäumnisurteil Ende April wird dort nun zum zweiten Mal die Klage eines Journalisten der Zeitung „Welt“ verhandelt. Das Gericht hatte die Klimastiftung – wegen Fernbleibens – zur Herausgabe von Informationen zu ihrer Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 verurteilt. Dagegen hatte die Stiftung Einspruch eingelegt.
Nach einem zwischenzeitlich angedrohten Zwangsgeld hatte die Stiftung nach Angaben eines Gerichtssprechers die Fragen bereits beantwortet. Ob die gegebenen Antworten aus Sicht des Klägers ausreichen, sei jedoch noch offen.
Die Klimastiftung war bereits in einem anderen Verfahren vor dem Landgericht zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet worden. Hier hatte die Transparenz-Plattform „Frag den Staat“ geklagt. Dieses Verfahren befindet sich aktuell in der Berufung vor dem Oberlandesgericht.