Nach der Ankündigung mehrerer Bundesländer, das „Z“-Symbol als Unterstützungszeichen für den russischen Angriffskrieg unter Strafe zu stellen, hat die CDU im Schweriner Landtag die Landesregierung ebenfalls zu diesem Schritt aufgefordert.
„Auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen strafrechtliche Konsequenzen erwogen werden, wenn das „Z“-Symbol zur Verbreitung russischer Kriegspropaganda genutzt wird“, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin der oppositionellen CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden, am Montag.
„Die Verwendung des Symbols bekundet aus meiner Sicht eindeutig Zustimmung zum Angriffskrieg, gleichzeitig wird damit unsere freiheitliche Demokratie diskreditiert.“ Dies dürfe nicht geduldet werden. Sie plädiere deshalb für eine Gleichbehandlung „mit anderen verfassungsfeindlichen Symbolen“, so von Allwörden.
Niedersachsen und Bayern hatten bereits strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden des Symbols angekündigt. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) verwies am Montag auf Paragraf 140 im Strafgesetzbuch, der das Billigen bestimmter Delikte unter Strafe stellt. Möglich seien bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, sagte Spranger dem „Tagesspiegel“ (Montag).