Anders als Bayern will Mecklenburg-Vorpommern die einrichtungsbezogene Impfpflicht zügig umsetzen, erwartet dazu aber noch Klarstellungen vom Bund.
Der Gesetzgeber habe eine Reihe von Fragen noch nicht beantwortet, hieß es am Montag aus dem Sozialministerium in Schwerin. Dazu gehörten etwa die Prüfung von Nachweisen und Ausnahmetatbeständen, die rechtssichere Einbindung der Arbeitgeber, die Art der Sanktionen sowie die Frage einheitlicher Kontrollen. Die Kommunen benötigten Vorlauf- und Umsetzungszeit. Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) sei wichtig, dass die Versorgungssicherheit für kranke und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderung nicht gefährdet werde.
Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können.
Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können dann die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes hatten Kommunalpolitiker auch aus Mecklenburg-Vorpommern auf die schon hohe Belastung der Gesundheitsämter verwiesen und die Umsetzung in Frage gestellt.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte nun, es werde „großzügigste Übergangsregelungen“ bei der Impfpflicht geben, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft“. Für wie viele Monate dies gelten solle, werde man dann sehen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) reagierte darauf mit Kritik. „Laxe Vollzugsregeln der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können nicht nur das Leben der älteren Menschen mit schwachem Immunsystem gefährden“, sagte er. „Dazu gefährden sie auch die Glaubwürdigkeit von Politik.“
Der Sprecher des Sozialministeriums in Schwerin räumte ein, dass die Kommunen und deren Gesundheitsämter durch die Corona-Pandemie sehr belastet seien. Das Land gewähre daher Unterstützung bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ziel sei es, das Verfahren für die Kommunen zu vereinfachen und den Aufwand möglichst klein zu halten. In einer eigens gebildeten Steuerungsgruppe werde mit Hochdruck an einer digitalen Meldeplattform gearbeitet.