Nach jahrelang unerfüllten Forderungen kann in Mecklenburg-Vorpommern nun die Entlastung der Kommunen von Altschulden aus dem DDR-Wohnungsbau beginnen. Wie das Innenministerium am Montag in Schwerin mitteilte, liegt jetzt die dafür nötige Verordnung zur Auszahlung der Mittel vor.
Demnach können etwa Städte und Gemeinden, deren Wohngebäude abgerissen oder verkauft wurden, bereits die vollen Zuwendungen erhalten. Andere Kommunen, bei denen das europäische Beihilferecht greife, könnten bis zum Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission zunächst Hilfen von maximal 200 000 Euro erhalten. „Es war ein langer Weg bis hierhin, aber nun können wir mit der schrittweisen Auszahlung beginnen“, erklärte Innenminister Torsten Renz (CDU). Die Anträge der Kommunen würden vom Landesförderinstitut bearbeitet.
Laut Ministerium wurde mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2020 auch ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Damit stehen jährlich 25 Millionen Euro bereit, um Altkredite der Kommunen und kommunalen Wohnungsgesellschaften abzahlen zu können. Mit Stand 31. Dezember 2017 hätten sich die Wohnungsbau-Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft im Land auf insgesamt 326 Millionen Euro belaufen.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hatte die Bereitstellung der Landesmittel begrüßt. Anders als in den anderen ostdeutschen Bundesländern werde damit der Wohnungswirtschaft eine schwere Last abgenommen, hieß es. Doch forderte der Verband Hilfen auch für die Wohnungsgenossenschaften, die bislang nicht vom Entschuldungsfonds profitierten. Bei den Altschulden handele es sich um eine einigungsbedingte Sonderlast, die sowohl Wohnungsgesellschaften als auch Wohnungsgenossenschaften unverschuldet aufgebürdet word
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