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Läden in Tourismus-Orten dürfen an mehr Sonntagen öffnen

Geschäfte in den Tourismus-Hochburgen Mecklenburg-Vorpommerns dürfen fortan wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die neue Öffnungszeiten-Verordnung des Landes trat am Wochenende in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober und dann noch einmal vom 17. Dezember bis 8. Januar, da auch über Weihnachten und Neujahr viele Urlauber in Mecklenburg-Vorpommern sind. 

Nicht geöffnet werden darf am Karfreitag und am ersten Weihnachtsfeiertag. Am 1. Mai muss der Arbeitgeber selbst hinter dem Verkaufstisch stehen, wenn Kunden bedient werden sollen. Arbeitnehmer müssen freibekommen.

Mit der Neuregelung hat das Schweriner Wirtschaftsministerium die Möglichkeiten zur Ladenöffnung deutlich ausgeweitet und denen im Nachbar-Bundesland Schleswig-Holstein angeglichen, wie es mitteilte. Dies war eine langjährige Forderung von Einzelhändlern und Touristikern im Nordosten. 

Gewerkschaft entscheidet über Klage

Kritisch wird die neue Regelung von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gesehen. Sie will in Kürze über die Einreichung einer Klage entscheiden, wie Bert Stach sagte. Er ist bei Verdi Nord für den Handel zuständig. 

Während die bisherige Bäderregelung rund die Hälfte aller Sonntage im Jahr erfasst habe, seien es jetzt drei Viertel, sagte Stach. „Das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist damit nicht mehr gewahrt.“ Der Sonn- und Feiertagsschutz der Mitarbeiter sei in Gefahr. Stach sagte auch, er könne sich nicht vorstellen, dass Verdi einer Verlängerung der Regelung in Schleswig-Holstein noch einmal zustimmen werde.

Auch in Schwerin ist man mit der neuen Öffnungszeiten-Verordnung nicht glücklich, wenn auch aus einem anderen Grund. Die neuen Möglichkeiten gelten unter anderem für Welterbe-Städte – nur nicht für Schwerin, das den Titel erst im vergangenen Sommer erhielt. „Schwerin steht noch nicht in der Ortsliste“, bedauert Stadtsprecherin Michaela Christen. Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) sei mit Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) im Gespräch für eine Übergangslösung, bis die Landeshauptstadt regulär auf der Liste stehe.

Neuer Erlass gibt Strandkorbvermietern in MV mehr Freiheiten  

Am Wochenende wurde auch ein Erlass des Umweltministeriums veröffentlicht, der das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns neu regelt. Demnach dürfen künftig auch nach Beginn der Sturmflutsaison zum 15. Oktober eines Jahres „mobile, leicht transportfähige Objekte“, die keiner Baugenehmigung bedürfen – wie etwa Strandkörbe – ohne Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung aufgestellt werden. Laut Ministerium tragen Gemeinden und Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Abbau bei einer Sturmhochwasserwarnung innerhalb von 12 Stunden. Die bisherige strikte Saisonregelung hatte immer wieder für Beschwerden aus der Tourismuswirtschaft gesorgt. 

„Seit vielen Jahren ist die Strandbewirtschaftung ein Thema, insbesondere unter den Gewerbetreibenden. Das kann ich gut nachvollziehen, denn zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen haben sie selbstverständlich ein großes Interesse daran, jeden Sonnentag bestmöglich auszunutzen“, räumte Umweltminister Till Backhaus (SPD) ein. Gleichzeitig müssten aber auch in der Sturmhochwassersaison im Winter Menschen und Sachwerte geschützt werden. Mit dem neuen Winterkonzept würden nun verschiedene Interessenlagen besser ausgeglichen. Bis Mitte Oktober sollen laut Backhaus mit den Gemeinden Verträge zur Umsetzung der neuen Regelungen geschlossen werden.

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