Nach Schulträgern und Unternehmen sollen nun auch Kultureinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern staatliche Beihilfen zur Deckung ihrer Energiekosten erhalten.
Wie das Ministerium für Wissenschaft und Kultur am Donnerstag in Schwerin mitteilte, können Anträge über ein Online-Portal gestellt werden. Der Bund stelle für das Hilfsprogramm insgesamt bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung, Mecklenburg-Vorpommern ergänze die Bundeshilfen mit 3,3 Millionen Euro aus dem Härtefallfonds. „Die Bundes- und Landeshilfen entlasten die Kulturbetriebe spürbar“, zeigte sich Kulturstaatssekretärin Susanne Bowen sicher.
Nach ihren Angaben übernimmt der Bund bei privaten Kultureinrichtungen wie Kulturvereinen 80 Prozent der zusätzlichen Energiekosten. Kommunale Kulturträger erhielten 50 Prozent. Das Land stocke diese Hilfen dann auf. Antragsberechtigt seien Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken sowie Organisatoren einzelner Veranstaltungen.
Die Förderung laufe rückwirkend vom 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024.