Donnerstag, 19.September 2024 | 18:37

Kontakt-Information nun meist Sache der Corona-Infizierten

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In Mecklenburg-Vorpommern werden nur noch in Ausnahmefällen enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten durch die Gesundheitsämter kontaktiert.

Wie zuvor schon in den Landkreisen gehandhabt, ging am Montag auch die Stadt Schwerin dazu über, die Information über die Infektionsgefahr den Infizierten selbst zu übertragen. Es werde damit auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger gesetzt, hieß es in einer Erklärung der Stadt. Die Kontaktnachverfolgung galt insbesondere in Zeiten mangelnder Impfstoffe als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.

Bislang habe das Gesundheitsamt, zum Teil auch mit Hilfe von Bundeswehrsoldaten, die zeitnahe Unterrichtung der Kontaktpersonen sichergestellt. Die neuen Management-Vorgaben des Robert Koch-Instituts sähen aber vor, dass sich die Ämter auf die besonders gefährdeten Gruppen und die Corona-Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen konzentrieren sollen. “Wir übernehmen jetzt den Ansatz des RKI, auch weil ohnehin viel dafür spricht, dass die Kooperationsbereitschaft angesichts des Auslaufens der Lohnfortzahlung am 1. November drastisch abnehmen dürfte”, erklärte Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD).

Wie eine Sprecherin des Kreises Vorpommern-Rügen sagte, hatten sich die sechs Landkreise bereits Mitte September darauf verständigt, die RKI-Vorschläge umzusetzen. Demnach informieren die Ämter Kontaktpersonen in der Regel nur noch, wenn erkennbar ist, dass der Infizierte dies nicht allein sicherstellen kann oder ein größerer Ausbruch droht. Das besondere Augenmerk liege dabei auf Schulen, Kitas, Horten, Heimen und Alten- und Pflegeeinrichtungen, hieß es in der Mitteilung aus Schwerin. Rostock will nach Angaben eines Sprechers zunächst weiter über das Gesundheitsamt informieren.

In den Allgemeinverfügungen ist festgelegt, dass sich ungeimpfte enge Kontaktpersonen in häusliche Quarantäne von zehn Tagen begeben müssen. Eine Freitestung ist frühestens am fünften Tag nach dem Kontakt per PCR-Test oder am siebten Tag durch einen Antigen-Schnelltest möglich.

Seit Montag ist auch die zentrale Impfhotline des Landes nicht mehr erreichbar, über die seit Januar Impftermine vergeben und Fragen zum Impfen beantwortet worden waren. Anrufer mit Fragen zum Impfen oder zu Impfangeboten würden auf die Corona-Bürgerhotline (0385.588 11311) weitergeleitet, hieß es aus dem Gesundheitsministerium.

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