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Konstituierende Sitzung steht an: Heute wird es zum ersten Mal ernst im neuen Bundestag

Zweimal hat nach der Bundestagswahl am 23. Februar noch das alte Parlament getagt und weitreichende Beschlüsse gefasst – doch damit ist jetzt Schluss. Der neue Bundestag kommt zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Damit beginnt die 21. Legislaturperiode. Zugleich erhalten Bundeskanzler Olaf Scholz und sein Kabinett von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ihre Entlassungspapiere und sind ab sofort nur noch geschäftsführend im Amt.

Das Grundgesetz schreibt vor, dass das neue Parlament spätestens 30 Tage nach der Wahl erstmals zusammentreten muss. Der nun gewählte Termin ist der letztmögliche.

Als Gregor Gysi 1966 in der DDR den Abschluss als Facharbeiter für Rinderzucht machte und im Dezember 1989 zum Vorsitzenden der SED im zerfallenden zweiten deutschen Staat gewählt wurde, konnte er sich wohl kaum vorstellen, einmal als Alterspräsident des Deutschen Bundestages eine Wahlperiode zu eröffnen. Nun wird er es tun und in die Fußstapfen des inzwischen verstorbenen Wolfgang Schäuble treten.

Alterspräsident ist das Mitglied des Bundestages, das die meisten Abgeordnetenjahre vorweisen kann. Seine Aufgabe ist es, die erste Sitzung bis zur Wahl eines neuen Bundestagspräsidenten oder einer -präsidentin zu leiten. Dazu gehört es, in Abstimmung mit den Fraktionen die Schriftführer zu ernennen. Üblicherweise hält der Alterspräsident auch eine Rede.

Klöckner wird neue Bundestagspräsidentin

Der Bundestag wird als einen der ersten Beschlüsse eine Geschäftsordnung verabschieden. Sie ist so etwas wie das Betriebshandbuch für das Parlament und enthält viele Bestimmungen für dessen Arbeit – etwa zu Redezeiten, der Einberufung von Sitzungen, dem Festlegen von Tagesordnungen oder Verhaltensregeln für Abgeordnete und Ordnungsmaßnahmen. Dabei geht es auch um Machtfragen.

In der Regel übernimmt der neue Bundestag die Geschäftsordnung des alten Parlaments. 2021 verlangte die AfD jedoch Änderungen. Das löste eine längere Geschäftsordnungsdebatte aus, blieb aber erfolglos.

Die Wahl der neuen Bundestagspräsidentin oder des -präsidenten ist zweifellos der Höhepunkt jeder konstituierenden Sitzung – auch wenn diese Personalie längst vorher geklärt wurde. Das Vorschlagsrecht für diesen Posten hat traditionell die stärkste Fraktion, diesmal also die CDU/CSU. Sie hat die frühere Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner für das Amt nominiert.

Nach der Wahl der Bundestagspräsidentin werden auch ihre Stellvertreter bestimmt. Die Unionsfraktion nominierte die CSU-Innenpolitikerin Andrea Lindholz, die SPD-Fraktion die bisherige Parlamentarische Geschäftsführerin Josephine Ortleb und die Linke-Fraktion den früheren thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Bei den Grünen setzte sich der einstige Parteichef Omid Nouripour in einer Kampfabstimmung durch.

Da üblicherweise die Fraktionen die Vorschläge der anderen Fraktionen unterstützen, gilt ihre Wahl als sicher. Darauf kann der AfD-Kandidat Gerold Otten nicht hoffen. Noch nie hat eine Kandidatin oder ein Kandidat der AfD für den Vizeposten bei den Abstimmungen die nötige Stimmenanzahl bekommen. So dürfte es wohl auch jetzt wieder kommen. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages kann die AfD dann zwei weitere Wahlgänge durchsetzen.

Scholz erhält Entlassungsurkunde

Auf den absehbar vollen Tribünen im Reichstagsgebäude wird auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sitzen. Ihm kommt an diesem Tag aber noch eine eigene Rolle zu. Nach Artikel 69 des Grundgesetzes endet die Amtszeit des Bundeskanzlers und seiner Ministerriege mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages.

Also werden Bundeskanzler Olaf Scholz und sein Kabinett am späten Nachmittag von Steinmeier die Entlassungsurkunden erhalten. Zugleich wird er sie bitten, bis zur Ernennung von Nachfolgern die Geschäfte weiterzuführen – wozu sie verpflichtet sind. Auch das regelt Artikel 69.

Diese geschäftsführende Bundesregierung hat prinzipiell dieselben Befugnisse wie eine reguläre. Denn Deutschland soll nach innen wie nach außen voll handlungsfähig bleiben. Allerdings muss eine geschäftsführende Regierung nach Auffassung von Verfassungsrechtlern größtmögliche politische Zurückhaltung zeigen. Es geht in dieser Übergangszeit also mehr um Politikverwaltung als um Politikgestaltung.

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